Es geht um die Frage, ob es zulässig ist ein Honorar vom Kunden zu verlangen, wenn dieser keinen Vertrag abschließt und die Courtage dadurch fehlt. Ein Versicherungsvermittler, Makler in diesem Fall, rechtlich im Kundenlager stehend, arbeitet meine

Honorarvereinbarung und Versicherungsvermittlung ! Darf ein Makler eine Honorarvereinbarung schließen und kann Courtage schuldbefreiend wirken? Wie sieht es in diesem Fall mit dem Provisionsabgabeverbot aus? Kurz vor Jahresende bat ein junger Mann,