Sozialgesetzbuch V, § 10, Abs. 3 – wirklich verständlich?
Verständlich oder? Ich bin der Meinung , dass gesetzliche Regelungen allgemein verständlich zu sein haben. Nur so kann der Zweck erreicht werden, dass der Bürger eine Orientierung im Sinne des Gesetzgebers findet und auch beachten kann. Macht Sinn
