Offensichtliches bestreiten?

PURISMA, gemeint ist die Tarifserie der Mannheimer Krankenversicherung, die mit der Übernahme durch die Continentale Krankenversicherung in 2016 dem Verkauf nicht mehr offen steht.

Erinnern wir uns!

Ein bis dahin nicht dagewesenes Tarifwechselsystem, basierend auf drei Säulen, RELAX, PRO und MAX standen dem Versicherten zur Auswahl. Die Tarifreihe folgte der Philosophie, einfach, transparent und ohne Begrenzungen zu sein.22-1 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?

Das Vertragsrecht ist, wie wir wissen, Grundlage der Leistungsregulierung in der PKV. Einseitige Vertragsveränderungen sind nur unter seltenen Umständen möglich, dürfen den Versicherten nicht schlechter stellen. Ein doppeltes Treuhänderverfahren wäre dazu nötig.

Das erste Mal wurde ich vor über einem Jahr auf das Verhalten der Continentalen aufmerksam gemacht. Eine Versicherte klagte über Leistungskürzungen bei der Erstattung für Heilmittel, die es vor 2016 nicht gab. Kurz danach folgten Schlag auf Schlag weitere Versicherte desselben Anbieters. Alle bestätigten unisono dasselbe Leistungsverhalten ab dem selben Datum.

33 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?Die Antworten des Versicherers

Schreiben ähnlichen Inhaltes folgten. Die Kürzungen lagen bei ca. 36 %. Die begründenden Ausführung des Anbieters wirken im ersten Moment für den Laien sehr fachlich und nachvollziehbar. Die Begründung ist die Behauptung, dass 80 % aller berechneten Beträge sich an diesem Preisniveau orientieren. Eine unsinnige Antwort, wie ich meine, denn diese Tarifreihe war zum Zeitpunkt ihres Entstehens ohne Begrenzungen und wurde deshalb von den dort heute Versicherten gewählt. Hätten sie Begrenzungen im Versicherungsschutz akzeptiert, hätten sie sich nicht damals bei der Mannheimer versichert. Das Leistungsversprechen, dass zu erstatten, was vereinbart ist, wurde von der Mannheimer eingehalten. Heute argumentiert Continentale mit derselben Aussage, dokumentiert zeitgleich in den Schreiben, dass sich die Leistungspraxis in den Heilmitteln dann doch an einem anderen Preisniveau orientiert, als zuvor. Für mein Dafürhalten ein verändertes Leistungsverhalten zum Nachteil des Versicherten ohne Änderung der AVB.

44 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?Kommunikation mit dem Vorstand

Ich schrieb den dafür zuständigen Vorstand, Herrn Dr. XYZ an. Besonders wichtig erscheint mir die Tatsache, dass es sich dabei um dieselbe Person handelt, die auch bei der Mannheimer denselben Posten, zuständig für die Krankenversicherung hatte.  Ich erinnere mich, denn ich war bei der Einführung der Tarifreihen damals dabei, dass man sehr stolz war, keine Preisverzeichnisse oder Begrenzungen bei der Leistungserstatung im Produkt verankert waren. Das galt insbesondere für den Vorstand, den ich nun bei der Continetalen anschrieb. Ein und dieselbe Person. Ich war gespannt, was man mir antworten würde.

Lesen Sie selbst: Schöne Worte „von oben herab“, wie ich sie empfinde.

„Wir erstatten, was vertraglich vereinbart ist“. Und schon folgt die Einschränkung mit den Worten, dass man nur das erstattet, was berechnet werden darf. Wer aber entscheidet das, wenn es keine rechtsverbindliche Gebührenordnung für Physiotherapeuten gibt? Doch nur der Vorstand und der hat offensichtlich seine Meinung über die Jahre geändert. Ich suchte Rat, welche der Auffassungen denn nun die richtige sei. Die Bundesaufsichtsbehörde (BaFin) erhielt die sich im Artikel befindende Korrespondenzvon. Es begann eine Zeit des Wartens. Nach einigen Monaten, nachdem er zwischenzeitlich mitgeteilt hatte, es könnte etwas länger dauern, rief ich an. der Mitarbeiter verneinte zwar, dass er die Schreiben des Anbieters an die Versicherten gelesen hätte, positioniert sich im Sinne des Vorstands, da dieser ja geschrieben hatte, dass der Versicherungsschutz nicht reduziert worden sei (erster Satz im Schreiben). Ich bezweifle, dass man sich mit dem Vorgang überhaupt auseinandergesetzt hat und dass auch die Kompetenz zur Entscheidung, was denn nun richtig ist, nicht bei der Aufsichtsbehörde zu finden ist. Ein Gericht müsste entscheiden. Ist es aber die Aufgabe eines Maklers, solche Prozesse voranzutreiben? Ich denke, dass die Aufsichtsbehörde solche Dinge wie auch den Sachverhalt zum Tarifwechsel diese Anbieters an die Gerichte weiterzugeben hätte, damit diese im Sinne des immer wieder hochgelobten Verbraucherschutzes urteilen.

Fazit: 66 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?77 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?

Endverbraucher orientieren sich bei ihrer Entscheidung für den gesuchten Versicherungsschutz an dessen schriftlich vereinbarten Leistungen.

Dass diese Inhalte nicht über die Zeit verändert werden dürfen und das noch zum Nachteil der Versicherten, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

11 Volatiler Versicherungsschutz PKV -  gibt es das?Folgt der Versicherer dieser Selbstverständlichkeit nicht, verliert das „Leistungsversprechen“ m.E. seine Glaubhaftigkeit. Wieviel Bindung hat ein Versprechen gegenüber dem, der es äußert? Ein Blick auf politische Entscheider gibt nicht unbedingt Auskunft!

Ich bin gespannt, wie sich der Verbraucherschutz in seiner Zuständigkeit für Versicherung positioniert? Über den Jahreswechsel beabsichtige ich einige Themen, die der Gesetzgeber mir in der Beratung gegenüber meinem Kunden übergeben hat (Sachwalter) Ratsuchend, denn die Rechtslage ist unklar, an die Behörden Fragen zu übergeben, die meines Erachtens zuständig sind. Ich bin gespannt, ob es überhaupt konstruktive Aussagen gibt und nicht nur den Hinweis, wir sind nicht zuständig. Schlussendlich ist es mir wichtig zu belegen, dass im Zweifelsfalle niemand zuständig sein wird, der Makler die Haftung trägt und der Verbraucher schlussendlich nicht beraten werden kann.

Ein „Ergbnis“ konnten Sie bereits in der Presse lesen. Es wurde meines Erachtens deutlich, dass man den Fragen inhaltlich ausweicht, keine rechtliche Positionierung vornimmt und auch nicht zuständig ist, obwohl man mir dieses vom Versicherer mitteilte. Die logische Folge wäre die Prüfung der Rechtsfähigkeit der veränderten Tagegeldbestimmungen. Wen aber interessiert das wirklich? Es ist wie mit dem Datenschutz. Die Rechtsauffassung sind so vielseitig wie die Bäume im Wald.

Ich wünsche allen eine angenehme Vorweihnachtszeit, eine ruhige Weihnachtszeit und auch einen guten, gesunden Rutsch in ein nicht schlechteres neues Jahr, denn von Verbesserungen fehlt meines Erachtens bisher jede Spur.

Fachmakler Frank Dietrich

Download: Prospekt Purima zur damaligen Einführung

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