Das Tarifwechselrecht. Das Tarifwechselrecht ist ein einklagbares Recht. Umso erstaunter war ich, als dieses von einem der Marktteilnehmer wiederholt abgelehnt wurde. Ein Irrtum, so die Antwort. [...]
Leistungen, neu definiert? Die Private Krankenversicherung basiert, und das nicht erst seit gestern, auf einem Vertragsrecht. In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach deutlich, dass sowohl [...]