Kostentarife/Zusatztarife unterscheiden sich von den Budgettarifen dadurch, dass die Versicherungsleistung die Kosten einer Behandlung absichert und zweckgebunden ist. Bei den Budgettarifen kann man je nach dem gewählten Bereich, beispielsweise ambulant, in diesem verschiedene Leistungen/Produkte in Anspruch nehmen. Im Kostentarif, beispielsweise beim Zahn versichert man Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz, prophylaktische Maßnahmen, schmerzstillende Maßnahmen und weiteres rund um den Zahn. die Kosten sind durch die Gebührenordnung und zu Beginn durch Zahnstaffeln begrenzt. Unterschieden wird in ambulante Tarife, stationäre Tarife und Absicherung für den Zahn.
Die Kombination zwischen Budget- und Kostentarifhat sich der Vergangenheit als am sinnvollstenherauskristallisiert. Die meisten der gesetzlich Versicherten haben bereits eine private Versicherung für den Zahn abgeschlossen. Stationäre Leistungen mit einem Budgettarif im ambulanten Bereich zu kombinieren, hat eine besondere Attraktivität.
In Kombination mit einer möglichen Beitragsbefreiung, dem Konzept gesund werden, gesund bleiben und gesund leben, zusammen mit einem Gesundheitspaket, werden sie spürbar weniger Ausfalltage im Betrieb haben. Die Mitarbeiter sind zufrieden, das Betriebsklima gewinnt.