Die AXA hat ein neues Produkt am Markt.

Der Anbieter macht derzeit von sich reden, weil er enorme Beitragsanpassung im Bestand der PKV haben wird. Im Gespräch sind bis zu 42 %, versendet ab dem 11.11.2016.

Das neue Produkt aus dem Bereich der Pflegezusatzversicherung nennt sich Vario. Der Versicherer wirbt damit, dass dieses Produkt eine flexible und individuelle Lösung für alle Lebenslagen und finanziellen Möglichkeiten darstellt. Auch sichert er zu, denn sonst würde es keinen Sinn machen, dass die Neuerungen der Pflegereform bereits mit umgesetzt wurden.

Unbenannt-4 Der Markt bewegt sich-PflegezusatzversicherungHier die Eckdaten:

  • Dynamik alle drei Jahre 10 % bis zum 71. Geburtstag. Natürlich nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze der Vario-Stufe 1-5
  • Höchstgrenzen Vario
    • Stufe 1:1250 €
    • Stufe 2:2052 €
    • Stufe 3 bis Stufe 5: maximal 4500 €
  • der Versicherer sicher zu, dass eine Gesundheitsprüfung entfällt, wenn der Kunde nachträglich das Pflegegeld erhöhen oder weitere Pflege gerade hinzu versichern möchte. Diese Form der Nachversicherung ist Ereignis abhängig und auf 500 € mehr begrenzt. Zu den Ereignissen gehören beispielsweise:
    • die Beendigung des sechsten Versicherungsjahres
    • bei Abschluss einer Berufsausbildung
    • Geburt eines Kindes

(Natürlich nur, wenn der Pflegefall bis dahin nicht eingetreten ist)

Sofern der Pflegefall eintritt ist der Versicherte ab dem vierten Pflegegrad von der Beitragszahlung befreit. Das Geld ist frei verfügbar, denn es hat sich nicht um eine Kostenversicherung. Der Versicherungsschutz leistet in Deutschland aber auch in der Schweiz.

Der Versicherungsschutz kann mit dem Tarif der Pflegevorsorge AKUT noch weiter verbessert werden. Im Ernstfall wird praktische Soforthilfe rund um die Pflege angeboten. Das erinnert an das Produkt der Barmenia in Kooperation mit den Johanniter. Auch ist das Produkt mit dem Pflege-bar kombinierbar.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Versicherte in den älteren Tarifen per Option oder Öffnungsklauseln den Versicherungsschutz entsprechend anpassen können. für Antragsteller ab dem 66. Lebensjahr gilt die gesundheitliche Prüfung in Form eines ärztlichen Zeugnisses

Ein Beitragsbeispiel direkt vom Anbieter:

Versicherte Person, Alter 30 startet mit 6,0 € bei einem Pflegemonatstagegeld von 640 € in Grad 4 + 800 € in Grad 5.

Die Pflegeleistungen beziehen sich dabei auf den Grad der Einschätzung wie folgt:

  • Pflegegrad 1 (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte): geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2 (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte): erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten,
  • Pflegegrad 3 (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte):schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4 (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte): schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten,
  • Pflegegrad 5 (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte):schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Neuentwicklung von Pflegezusatzprodukten ist begrüßenswert. Allerdings fragt sich immer, je nach Anbieter,  wie bereits versicherte, die Versicherungschutz nicht mehr neu beantragen können  (Krankheit/Alter) ihren Versicherungsschutz entsprechend der sich ändernden Grundlagen anpassen können. Eines hingegen ist nicht von der Hand zu weisen:  der Pflegenotstand wird damit nicht aufgehalten. Die Beiträge brennen noch immer den Kosten hinterher und es gibt zu wenig Pflegepersonal in Deutschland. Herr Gröhe, Sie sind wie immer gefordert..

Frank Dietrich Fachmakler

Das Tarifblatt zum Produkt

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