Tarif zur Beitragsentlastung – Macht das Sinn?

Geringere Beiträge!

Die Entscheidung, ob ein Versicherter der Privaten Krankenversicherung zum Beitrag einen Mehrbeitrag zur späteren Beitragsentlastung in einem Tarif der Beitragsentlastung einzahlt, hat verschiedene Facetten. Erst einmal möchte ich mit einem Vorurteil aufräumen.

Das Märchen von grundsätzlich unbezahlbaren Beiträgen für die private Krankenversicherung ist wissenschaftlich bereits seit Jahren widerlegt (2012 Studie PCD und IfMDA). Betroffen sind fast ausschließlich Einsteigertarife, die im Laufe der Zeit regelmäßig enormen Anpassungen unterliegen. Als Grundlage dieser Erhebung waren Krankenversicherer wie die Barmenia, die SDK, die Debeka, die Hallesche, die HUK und die Central mit einem gesamten Marktanteil von 25,7 % zum 31.12.2012 genutzt worden.

Ergebnis einer Studie

Über 700 € Beitrag zahlten bei den 50-60-jährigen gerade mal ein Prozent der Versicherten, bei den 60-70-jährigen nur noch 0,6%, bei den 70 bis 80-jährigen 0,8 % und bei den über achtzigjährigen nur noch 0,4 %. Alles ohne Beitragsentlastungstarife!

Von einer Pauschalität keine Spur. Die Presse und die Politik haben es dennoch nicht begriffen, scheint mir. Zu Beginn vieler Karrieren wechselten viele in Billigtarife der privaten Krankenversicherung. Fehlendes Fachwissen leitete sie zu Einsteigertarifen. Heute werden die eigenen Fehler nicht gesehen und die Schuld auf andere geschoben.

Der Hintergrund

Die Darstellungen in Ratings machte die Anbieter nahezu gleich, so dass der Preis entscheiden konnte. Leistungen blieben im Unklaren. Der Beitrag stieg und die Leistung stellten sich als ungenügend heraus. Versicherte berichten durch die Brille ihrer Erfahrungen. Zusätzliche Beiträge, in Tarife zur Beitragsentlastung investiert, hätten geholfen, besser noch ein entsprechend hochwertiger Tarif, denn dieser steigt wesentlich langsamer im Beitrag.

Die Vorteile:

  • Ein Beitragsentlastungstarif ist Arbeitgeberzuschussfähig, so das nach Zuzahlung das doppelte des selbst gezahlten Beitrags angelegt werden kann
  • steuerliche Absetzbarkeit ist grundsätzlich gegeben
  • der Beitragsentlastungstarif unzterliegt nicht der Abgeltungssteuer,
  • Beitragssubvention im Rentenalter (Stabilisierung / Minderung),
  • die Verzinsung liegt höher als bei Einzelpersonen und daher steigende Attraktivität in Zeiten schlechter Zinsangebote.
bet Tarife zur Beitragsentlastung

Die Nachteile:

  • Auch ein Beitragasentlastungstarif kennt Beitragssteigerungen,
  • der Beitrag muss auch im Rentenalter (meist) weiter entrichtet werden, wenn das prognostizierte Ergebnis erreicht werden soll. Ansonsten fließt das Kapital einmalig mit entsprechender Beitragssenkung ein.
  • Das Kapital ist zweckgebunden und würde beim Versicherungsnehmerwechsel verloren gehen.
  • Das gebildete Kapital Dient nicht zur Finanzierung nicht Versicherter Leistungen.

Tarife zur Beitragsentlastung?

Die richtige Entscheidung, muss jeder selbst treffen. die Investitionen sollte sorgfältig überdacht sein. Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass das Geld zweckgebunden beim Anbieter liegt aber auch die höhere Verzinsung mit entsprechender Garantie, die die Einzelperson am Markt nicht angeboten bekommt. Der Arbeitgeberzuschlag erhöht die Rendite und ist nahezu unschlagbar.

Mit diesen Tarifen lässt sich eine aktive Altersvorsorge betreiben. Alternative Geldanlagen sind in Gegenüberstellung zu bringen und zu bewerten.

Das Thema zeigt zusätzlich, wie wichtig es ist, sich seinen privaten Versicherungsschutz sorgfältig auszusuchen, damit ein späterer Wechsel nicht mehr notwendig wird.

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