In 2022 verpflichtete das Bundesverfassungsgericht Bund und Länder zur Anpassung ihrer Alimentation (franz. füttern) in der Beamtenversorgung, da der erforderliche Abstand zur Grundsicherung immer öfter unterschritten wurde. Die Lösungsansätze der Bundesländer sind unterschiedlich. Eine einheitliche Vorgabe gibt es nicht. Die Erhöhung der Beihilfesätze für Angehörige ist eine der Möglichkeiten.

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Für Berlin und Thüringen wurden kinderbezogene Familienzuschläge bei unteren Besoldungsgruppen erhöht. Die Besoldung in Schleswig-Holstein wurde in verschiedenen Ämtern aufgestockt. Der Bund und Sachsen erhöhen die Beihilfesätze. Zukünftig sollen 90 % für Angehörige und Kinder schon ab dem ersten Kind gelten. Damit könnten die Beiträge der privaten Krankenversicherung, die die Beihilfe ergänzen, gesenkt werden oder sogar wegfallen.

Finanziell betrachtet hört sich das Ganze gut an. Ein Grund, genauer hinzusehen. Je höher der Beihilfesatz, desto größer die Abhängigkeit der Versicherten von den Leistungen der Beihilfe.

Die der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sehr ähnliche Versorgung verringerte sich über die vergangenen Jahre. Die Gefahr, dass eine verbesserte stationäre Unterbringung/Behandlung oder zahntechnische Leistungen, wie auch Heilpraktikerleistungen dann nicht mehr zum Versicherungsschutz gehören, ist groß.

Droht der heftige Beitragsanstieg für Hinterbliebene bei Tod des beihilfeberechtigten Ehepartners, wird dieses Problem noch verschärft. Mit steigendem Anteil der Beihilfe senken sich auch die Rückstellungen, die zur Subventionierung der Beiträge im Alter dienen.

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Bei einer Scheidung und fehlender Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Kasse würde der nicht mehr beihilfeberechtigten Partner privaten Versicherungsschutz zu höheren Beiträgen und geringeren Rückstellungen abschließen müssen, wobei Vorerkrankungen und das Alter zusätzlich erschwerend wirken.

Sozialtarife würden wahrscheinlich höheren Zulauf bekommen, die Versorgung damit auf ein Minimum bei maximalem Beitrag gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sinken. Serviceleistung und versicherte Prävention, wie in der privaten Krankenversicherung enthalten, würden gingen verloren.

Wie sich der Umzug in andere Bundesländer auswirken könnte, ist spekulativ. Was sich im ersten Moment gut anhört, wird voraussichtlich weit mehr Nachteile mit sich bringen und damit das Problem der zu reformieren Alimentation nicht lösen, sondern verschieben. Zu kurz wurde gedacht. Ein möglicher Flickenteppich der Entscheidungen, wie auch in der pauschalen Beihilfe, die keine Vorteile erkennen lässt, könnte dem Berufsstand drohen. Das Beamtentum wird an Attraktivität verlieren, denn Versorgung und Freiheit des eigenen Handelns im Sinne des Aufenthaltes würden begrenzter werden. Einzig und allein würde eine höhere Besoldung in den Gruppen, die der Grundsicherung näher kommen, das Problem lösen.

Fazit: Es bleibt zu befürchten, dass der Wegfall der Versorgung in der privaten Krankenversicherung mehr und länger Krankheit begründet. das System der gesetzlichen Krankenversicherung wird zusätzlich belastet werden, die Beiträge steigen und die Belastungen für die Bundesländer wachsen weiter an. Die Möglichkeit, Zusatztarife für beispielsweise den Zahnräder stationäre Unterbringung abzuschließen, können dem begegnen, konterkarieren aber die Entlastung durch die steigende Beihilfe. Wieder ein Schnellschuss ohne Sinn und Verstand.

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