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Was ist eigentlich eine Öffnungsklausel in der PKV?

Grundsätzlich prüft ein Versicherer in der privaten Krankenversicherung den Gesundheitsstatus in Verbindung mit dem Alter und dem gewünschten Versicherungsschutz. Immer wieder begründet ein schlechter, nicht versicherbar Gesundheitsstatus eine Ablehnung oder einen Risikozuschlag.

Das gilt nicht für den Basistarif!

Die Öffnungsklausel wurde anfangs für Beamte auf den Markt gebracht, die erstmals verbeamtet wurden. Es begann 1987 und galt für Beamtenanfänger und ab 2005 auch für Beamte und Versorgungsempfänger, die noch in der GKV versichert sind.

Folgende Parameter galten/gelten:

  • Kein Antragsteller wird wegen gesundheitlichen Risiken abgelehnt
  • Es gibt keinen Leistungsausschluss
  • Risikozuschüsse, sofern nötig, werden auf maximal 30 % des Tarifbeitrages begrenzt
  • Der Versicherungsschutz ist so ausgestaltet, dass der Versicherte unter Zunahme seines Anspruches auf Beihilfe eine hundertprozentige Absicherung erhält.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion muss bei Antragstellung zeitgleich erfolgen. Sonst haben Sie keine Gültigkeit.
  • Die erleichterten Annahmebedingungen gelten nur für den Versicherer bei dem der Erstantrag gestellt (Probeanträge sind demnach als solche zu kennzeichnen).
  • Der Antrag in den ersten sechs Monaten nach erst Verbeamtung gestellt sein

Wer bietet eine solche Öffnungsklausel für Beamte an?

  • Allianz private Krankenversicherung
  • BBKK Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Barmenia
  • Central Krankenversicherung
  • DBV
  • Debeka
  • DKV
  • deutscher Ring
  • Gothaer
  • Huk – Coburg
  • Hallesche
  • Inter
  • LKH
  • Münchner Verein
  • Pax Familienfürsorge
  • SDK
  • Signal Krankenversicherung
  • UKV

Wer bietet (noch)  eine Öffnungsklausel mit Aufnahmegarantie für Angestellte (nicht Beihilfeberechtigte)?

  • Debeka (N, NG, NW,NW-SB,N-SB, KT)
  • deutscher Ring (Esprit M, Esprit MX, KT
  • Start, Start-Plus u. Komfort , KT  (Aktionsende 31.12.15)

Bitte Fristen beachten. Das erstmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichneten Zeitpunkt ab dem eine Sechsmonatsfrist beginnt. Innerhalb dieser Zeit muss der Wechsel erfolgt sein. Es gilt das maximale Endalter von 55 und eine ununterbrochene Mitgliedschaft, die zuvor drei Jahre beim gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Die Aufnahmegarantie der Öffnungsklausel gilt auch für Familienangehörige. Die hier gegebenen Hinweise werden nicht ständig aktualisiert. Daher lohnt sich ein kurzes Telefonat mit uns. Sehr oft wehren sich die Vermittler der einzelnen Firmen gegen solche Anfragen. Nicht jede Erkrankung und versicherbar. Erst einmal muss sie verifiziert sein und daran hapert es meist auch.

Frank Dietrich Fachmakler

Phone: 033237 85027

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