Pflegezusatz – Option verlängert

Soeben informiert der Versicherer, dass aufgrund der großen Nachfrage, das Optionsrecht für die Pflegevorsorge „ Flex“ verlängert wird. Die Verlängerung geht bis zum 31. Oktober 2015.

Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird bei weitem unterschätzt, weiter noch, als das berufsunfähig zu werden. Beide Risiken tragen in vielen Punkten gleichen Ursachen, die zur Erkrankung und damit zum Leistungsfall führen.

Beide Risiken haben zudem gemeinsam:

• Die Beurteilung der Versicherungsfähigkeit hängt mit dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gesuchten Versicherungsschutz zusammen.
• Beide Risiken werden fast immer viel zu spät bedacht. Meist erst dann, wenn die Versicherungsfähigkeit schlechter wurde.

Wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung maßgeschneidert zu sein. Was wird später Gültigkeit haben, wenn Pflegebedürftigkeit droht? Welche Formen der Absicherung es gibt und welche Nachteile/Vorteil dieser haben können Sie meinem Artikel aus Mai diesen Jahres entnehmen.

Frank Dietrich Fachmakler

Service Telefon: 033237 85027

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