Zum aktuellen Fall:

Eine Dame, gesetzlich versichert, erkrankte an COPD, wurde adipös und eine Hypertonie schloss sich dem an. Infolge veränderte sich die Wirbelsäule und auch die Nachtruhe wurde durch mehrfaches Wasserlassen gestört. Als Raumpflegerin mit 24-jähriger Berufserfahrung konnte sie, zu dem eingeschränkt durch eine Kalkschulter, ihre Tätigkeit nicht (mehr) ausüben. Sie hatte neben dem Anspruch auf Tagegeld in der gesetzlichen Kasse auch eine private Tagegeldversicherung. Das Gutachten, wenn man in diesem Fall von so etwas überhaupt sprechen kann, bezog sich nicht auf den Arbeitstag in seiner Einteilung und die Restfähigkeiten, die die Dame noch ausüben kann. Möglicherweise wäre er durch eine akzeptable Umorganisation beim Arbeitgeber der Arbeitsplatz erhalten geblieben?

Leistung der GKV?

TG-in-der-Slidarität Tagegeldanspruch in der GKVSehr interessant wie die Formulierung im ersten Absatz den Anspruch auf „wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen“ dokumentiert. Im letzten Absatz hingegen folgt die Belehrung, dass dieses auch gilt, sofern noch weitere Erkrankungen hinzugekommen sind. Danach ist man ausgesteuert, wie der Volksmund sagt. Schon beim Bezug von Tagegeld muss darauf geachtet werden, dass Krankschrift sich überlappen, nicht nahtlos aneinandergereiht werden. Man verliert sonst den Leistungsanspruch. Man vermutet eine gewollte Gesetzeslücke.

Was folgt?

Sofern kein Anrecht besteht und nachgewiesen kann, dass Erwerbsunfähigkeit besteht, droht in der Regel der Sozialstatus oder die Frührente, wie in diesem Falle. Wie so oft gibt es keine Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine gegen schwere Krankheiten, die hier durchaus gegriffen hätte. Der private Tagegeldversicherer, hier Signal Iduna, stellte bereits die Tagegeldzahlung ein. Im Schreiben wurde dieses lediglich festgestellt, nicht aber begründet. Wir fordern nun den Anbieter auf, uns die Begründung seiner Entscheidung mitzuteilen, denn die Dame  möchte und wird wieder tätig sein, ist also nicht berufsunfähig, zumal dieses (siehe oben)  nicht festgestellt wurde. Sie hat bereits beim Arbeitgeber einen Termin für die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag vereinbart.

Was sollten wir daraus lernen?

Neben der Absicherung der Kosten zum Erhalt der Gesundheit, welche nur wenigen Menschen durch staatliche Bestimmung zur Verfügung steht, wenn es um die eigene vertragegestützte Planung geht (private Krankenversicherung), wird das Risiko des Verlustes der sozialen Stellung, die ich mit Gelernten, Erfahrene, Fähigkeiten und Kenntnissen, der ausgeübten Tätigkeit und dem damit verbundenen Einkommen definiere, fälschlicherweise Berufsunfähigkeitsversicherung genannt, verdrängt. Warum ein falscher Name? Bereits Schüler aber auch Hausfrauen / Hausmänner können sich gegen dieses Risiko versichern. Gerade in jungen Jahren ist die Gesundheit in der Regel noch bei 100 % und es gibt keinen Beruf / Hobby, der das Risiko für den Versicherer erhöht. Dennoch scheint ein neues Handy wichtiger zu sein, als die gesicherte Zukunft des eigenen Kindes. Mal nachdenken!

In den letzten Jahren werden immer mehr Immobilien finanziert. Die geringen Zinsen lassen es zu, dass Menschen die sonst so von Eigentum träumten, nun Eigentümer werden. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Höhe des Tagegeldes geprüft werden. Man könnte länger krank werden und die hoffentlich vereinbarte Berufsunfähigkeitsversicherung, ist noch bei der Auswertung der Gutachten und zahlt (noch) nicht.

Worauf besonders bei diesen Absicherung achten?

Wer sich versichert, kauft einen Vertrag. Sehr oft wird weit mehr Sorgfalt bei der Planung des Urlaubs und dem Kauf eines Autos geübt, als mit der Prüfung, was die Existenz erhalten soll. Beim Tagegeld ist darauf zu achten, dass es dynamisiert ist und dass es auch nachvollziehbar und sinnvolle Bestimmungen für eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit gibt. Eine Wohnortklausel ist zu vermeiden. Mehr zu diesem Thema, denn das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, finden Sie auf meiner Homepage unter dem Begriff Verdienstausfall und Tagegeld.

Ähnlich ist es in der Berufsunfähigkeitsversicherung (Kriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung). Immer wieder werden mir Verträge vorgelegt, die keinerlei Rentendynamik für den Leistungsfall vereinbart haben. Ich betrachte das schon fast als Körperverletzung kann jedem nur raten, seinen Vermittler vor die Tür zu setzen, der solches verkauft / beraten hat.

Grundsätzlich sollten Sie sich den Berater genauer ansehen. Nimmt er sich wirklich Zeit für Sie oder hatte es eilig? Hat er bereits Fälle reguliert und begleitet er seine Kunden nachweislich im Leistungsfall? Er sollte Fachmakler oder Spezialist für diese Risiken sein, sonst wird die Beratung er oberflächlich und rhetorisch orientiert sein.

Weitere und noch umfangreichere Informationen finden Sie bei mir im Downloadcenter in Form von Leitfäden für ihre freie Verwendung. sorgen Sie bitte dafür, dass es lediglich bei der Zahlung des Beitrages bleibt, weil der Vertrag die versprochen Leistung auch wirklich beinhaltet.

Frank Dietrich Fachmakler

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