Wirklich versorgt?

Der Beruf des Steuerberaters ist eine Tätigkeit, die den Kammerberufen zuzuordnen ist. Am 29. Mai 2016  schrieb ich zu diesem Thema. Die Zahlung in das Versorgungswerk ist verpflichtend, es sei denn man kann Ausnahmeregelungen als Angestellter beantragen. Was aber versichert ein Versorgungswerk der Steuerberater?

Grundsätzlich muss, um Leistungen aus dem Versorgungserhalt zu erhalten, die Tätigkeit zu 100 % aus gesundheitlichen Gründen unmöglich sein und aufgegeben werden. Restfähigkeiten, die zu mindestens einen Teil der damaligen Tätigkeit noch abdecken würden, sind in der Ausübung nicht möglich. Untersuchen wir die Leistungsgrundlagen detaillierter (Beispiel: Versorgungswerk im Land Nordrhein-Westfalen):

  • da es sich hier um eine Pflichtmitgliedschaft handelt, ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
  • Liegt bereits vor Eintritt in die Pflichtmitgliedschaft Berufsunfähigkeit vor, so gibt es keine Leistungen.
  • Das Versorgungswerk gewährt den zahlenden Mitgliedern die Berufsunfähigkeitsrente wenn diese wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen „auf Dauer oder auf Zeit“ nicht mehr der Lage sind, irgend eine Tätigkeit, die zur Mitgliedschaft der berufsständigen Kammer grundlegend ist, auszuüben. Schon die Ausübung einer noch so bescheidenen Resttätigkeit im Sinne der steuerberatenden Tätigkeit nach §§ 33, 57 III StBerG, lässt den Anspruch erlöschen. Geprüft wird, ob das Mitglied, unter Berücksichtigung von Pausen, nicht noch eine Resttätigkeit im Sinne dieser Bestimmungen erfüllen kann.
  • Eine weitere Voraussetzung, Leistung zu halten ist die vollständige Einstellung der beruflichen Tätigkeit und damit auch die Rückgabe der Bestellung als Steuerberater.

Ich denke, es ist bereits jetzt schon klar, dass wir nicht weiterlesen müssen, um die Rechtsgrundlagen/Handlungsgrundlagen, die eine Leistungspflicht begründen, erfahren zu können. Für mein Empfinden ist diese Art der Versorgung, obwohl sie so nicht nennen wollen würde, der Erwerbsunfähigkeit fast gleichgesetzt. Sie greift eigentlich nur noch dann, wenn nichts mehr geht.

Die private Vorsorge

Wie auch im zuvor veröffentlichten Artikel, ist die private Absicherung dringend notwendig und nicht nur zu empfehlen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich von dieser Versicherungsform grundsätzlich darin, das nicht erst 100% der Tätigkeit unmöglich sein müssen. Auch die Definition des voraussichtlichen Zeitraumes ist hier mit sechs Monaten wesentlich klarer und präziser geführt. Die Versicherungsfälle kann entsprechend des Einkommens, welches erzielt wurde, vereinbart werden und hängt nicht von der Zahl der Jahre der Beitragszahlung ab. Restfähigkeiten, auch im selben Beruf und unter 50 %, sind bei entsprechend gewählten Bestimmungen nicht kontraproduktiv zur Leistung des Versicherers.

Was aber, wenn es Vorerkrankungen gibt?

Nicht jede Vorerkrankung verhindert Versicherungsschutz. Schon hier unterscheiden sich die Vermittler in ihrer Kompetenz, Diagnosen zu verifizieren und entsprechende Anfragen zu stellen. Es psychische Vorerkrankung sind oder sogar Diabetes, bisher konnte fast alles versichert werden. Auch gibt es Sonderaktionen für dieses Klientel mit geminderten Gesundheitsfragen. Eine davon möchte ich hier gerne vorstellen:

  • vereinfachte und reduzierte Gesundheitsfragen
  • maximale Versicherungssumme von 1200 €
  • Dienstunfähigkeitserklärung
  • die persönliche Mitgliedschaft im Steuerberaterverband ist notwendig

Sonderaktionen für verschiedene Berufsbilder, zum Teil stark befristet oder auch schon seit Jahren am Markt, können für viele geboten werden, deren Krankheitsbild nun wirklich nicht mehr versicherbar ist. Eine Anfrage lohnt sich. Möglicherweise wird eine solche Aktion von ihnen gar nicht benötigt, da sie auch so schon versicherbar sind. Grundsätzlich sollte zuvor von einem Fachmakler/Spezialistengeprüft werden, ob es nicht doch vielleicht mit einem kleinen Zuschlag geht, so dass die Rente auch höher vereinbart werden kann, als es in den Sonderaktionen möglich ist.

In einer Welt, die vom Geld regiert wird, sollte man regierungsfähig bleiben.

Frank Dietrich Fachmakler

REGIERUNGSFÄHIGKEIT WIEDERHERGESTELLT

DIE „LANGE BANK“ UND DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG.

BERATUNG? SO NICHT!

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