Immer wieder wird bewertet und gerated.

Das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (Infinma) hat im April wiederholt das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zur Analyse aufgegriffen.
Wie auf der Homepage dort zu lesen ist, hat man ein eigenes Verfahren entwickelt! Wichtigste “Qualitätskriterien“ werden selbst ausgewählt und dann analysiert. Analysiert wird, in welcher Ausprägung sind diese Kriterien am Markt erhältlich und in welcher Häufigkeit jeweils. Was am meisten angeboten wird, definiert den Marktstandard und hat die Nase vorn.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist meiner Meinung nach kein Produkt von der Stange, sondern sollte individuell auf den Interessenten abgestimmt werden. Die Bestimmungen müssen zum Kunden passen, maßgeschneidert! Dabei geht es um die Bewertung der individuellen Lebenssituation, die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn finden zu können.

Trotz der ständigen Zunahme der Angebote von Arbeitsunfähigkeitsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wurde dieses Kriterium  nicht mit bewertet. Dasselbe gilt für den versicherten Beruf, dessen klare Definition ich als wichtiger erachte, als eine mögliche Option. Optionen begründen keine Leistungen. Diese und auch andere nicht gewertete Kriterien betrachte ich als Qualitätskriterien zur Bewertung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Häufigkeit des Vorkommens einer Bestimmung in einer bestimmten Ausprägung, lässt keine Rückschlüsse auf deren Qualität im Vergleich anderer Bestimmungen zu. Es ist lediglich eine rechnerische Abbildung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Zahlenspiel. Es ist ein „rechtlicher“ Vertrag zwischen zwei Parteien. Die dort formulierten Bestimmungen, grenzen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zueinander ab und müssen zwingend notwendig möglichst klar formuliert werden. Gibt es Hintertürchen und Fußangeln, die dem Versicherer erlauben, aus der Leistung auszusteigen?

Ein Beispiel:

Mit Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zu 2009 fand sich in den meisten Bestimmungen der Berufsunfähigkeitsversicherung am Markt die Bestimmung „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall“.

Z Standard und Qualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach diesem Bewertungsmaßstab wäre das der Marktstandard der nach Angaben des Institutes ein wichtiges Qualitätskriterium ist. Es ist richtig, dass es ein wichtiges Kriterium zur Bemessung der Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Vom Inhalt her nicht von der Häufigkeit, in der es angeboten wird. Heute finden wir in der häufigsten Ausprägung den „altersentsprechender Kräfteverfall“.

Nun gibt es einen Anbieter, der beides mit einbezieht. Für meinen Augen die beste der Bestimmungen aber nur einmal im Angebot. Nach der Einschätzung des Institutes also weit weg vom Standard.

Welche Aussagekraft hat diese Bewertung für den Einzelnen, der eine Absicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, die später, sofern ein Leistungsfall eintreten könnte, auch hält? Folgt er den Marktstandards, so hätte er sich seit 2009 bereits neu versichern müssen, allein wenn es um diese Bestimmung gegangen wäre. Auch entscheidet das Gesamtbild der Bestimmungen in einer Berufsunfähigkeitsversicherung über deren Qualität und nicht nur ein Teilauszug dessen. Wesentliche Punkte, keine abschließende Aufzählung, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen sind, finden Sie auf meiner Homepage und bei bestehenden Verträgen nutzen Sie bitte die dort zur Verfügung stehende Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • Wie ist der versicherte Beruf definiert? Ist es der Beruf, ein Beruf oder der zuletzt ausgeübte Beruf?
  • Was führte zur Berufsunfähigkeit? Krankheit, Körperverletzung oder (mehr als altersentsprechender) Kräfteverfall?
  • Welche Dauer der Beeinträchtigung ist vertraglich vereinbart?
  • Gibt es eine Arztanordnungsklausel und wie ist diese definiert?
  • Wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet – ausdrücklich, indirekt oder überhaupt nicht?
  • Wie ist die konkrete Verweisung definiert – insbesondere im Bezug auf die soziale Stellung und das Einkommen ?
  • Auch für Angestellte ist die Umorganisationsklausel zu prüfen. Gerade hier gibt es sehr große, oftmals nachteilige Bestimmungen für den Versicherten.
  • Wie ist die Nachprüfung gegenüber der Erstprüfung zur Bemessung der Berufsunfähigkeit definiert? Gibt es Unterschiede?
  • Gibt es eine Au-Klausel: Welche Fristen gelten? Wie ist der Nachweis zu führen und wer ist wirklich Empfänger einer solchen Zahlung?

Frank Dietrich Fachmakler

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