Wenn der Leistungsantrag gestellt werden muss:

Ein aktueller Fall belegt wiederholt, dass Kundenfreundlichkeit bei vielen Unternehmen nicht zu den Gepflogenheiten zu gehören scheint. Der Versicherer hier wirbt auf seiner Homepage im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Test von Stiftung Warentest: „sehr gut“. Im Kleingedruckten liest man neben dem Hinweis, dass der Test aus Dezember 2014 ist auch den Hinweis, dass es sich um 235 Tarife der privaten Haftpflichtversicherung im Vergleich gehandelt hat (interessante Gleichstellung)!

Nun zum Vorgang selbst: Ein junger Mann, bei dem man erst sehr spät eine Erbkrankheit feststellte, die schlussendlich unter den beruflichen Arbeitsbedingung eines Selbstständigen mit dem dazugehörigen Stress zur Berufsunfähigkeit führte, wurde von seinem Versicherer informiert. Bitte lesen Sie selbst:

VGH-Ablauf Sparkassenversicherung-der typische AblaufHinweise:

  • der Versicherer betitelt die grafische Darstellung mit der Überschrift „typischer Ablauf“
  • er schließt (anscheinend) grundsätzlich eine Erinnerung des Kunden aus, wenn die geforderten Unterlagen nicht eintreffen. Erinnern wir uns an die Tatsache, dass über 30 %  der Renten nie ausgezahlt werden, weil der Kunde sich nicht zurück gemeldet, so macht das in den Augen des Versicherers sicherlich Sinn.
  • im folgenden Schritt wird die Schweigepflichtsentbindung erwähnt, nicht aber die Möglichkeit, die dem Versicherten zusteht, selbst die Beschaffung der Unterlagen vorzunehmen. Erst hier wird eine Erinnerung positioniert. Sofern das Recht des Versicherten später in der Korrespondez erläutert wird, wird es oft übersehen und die angebotene Hilfe gern akzeptiert.
  • Zwischen Schritt 3 und 4 Schritt gibt es in der Grafik keine Verbindung, demnach auch kein Hinweis, von wo die Antworten zu erwarten sind (Arzt oder Versicherter)
  • sehr interessant ist die Entscheidungsfindung in Bezug auf die Umorganisation des Betriebes bei selbstständigen ohne berufskundliches Gutachten, also ohne entsprechenden Sachverstand in der Beurteilung des Berufsbildes. Interessanterweise haben die vorliegenden Absicherungen keine solche Klausel im Vertragswerk. Was also wird geprüft?

Anmerkungen/Empfehlung:

Die Absicherung der Arbeitskraft, die bei uns in Deutschland noch immer ein Schattendasein führt, betrachtet man andere Länder dieser Welt, kann nur auf Basis der Inhalte der Vertragswerke, die der Markt bietet, getroffen werden. Wer sich versichert kauft einen Vertrag und keine Prämien oder eine Auszeichnung eines Ratingunternehmens.

Auch in diesem vorliegenden Fall wird wiederholt derselbe Fehler gemacht, wenn es um die Einschätzung des Versicherers gegenüber dem Kunden geht, ob dieser wirklich berufsunfähig ist. Welcher Fehler ist gemeint? Die Feststellung, ob Berufsunfähigkeit nach den Bestimmungen vorliegt, gründet auf die tatsächliche Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit in gesunden Tagen gegenüber dem Zeitpunkt, wenn Erkrankung, Unfall oder Körperverletzung vorgelegen haben und zur Minderung führten. Es geht um die prozentuale Einschränkung der einzelnen Tätigkeiten des Arbeitstages und in Bezug  ihrer Dauer zur Gesamtarbeitszeit. Viele Anbieter prüfen diesen Sachverhalt nicht detailliert und ordentlich genug.

Ein Beispiel:

Einer Kundin  wurde in fast allen ihrer Tätigkeiten, die den gesamten Tag definierten, Einschränkungen von 40-50 % durch den Gutachter bestätigt. Auf diese Art und Weise erreichte sie die Marke von 50 % nicht, lag nicht darüber. Vergessen wurde allerdings, dass sie nicht mehr fünf Tage Vollzeit tätig sein kann sondern nur noch drei Tage in Teilzeit. Setzt man die drei Tage Tätigkeit mit dem bescheinigten Einschränkung gegenüber der ursprünglichen fünf  Tagen, sieht das Bild schon ganz anders aus.

Leider sind die meisten Vermittler auf dieses Thema nicht derart spezialisiert, hier das Ruder in die Hand zu nehmen,  wenn der von Ihnen versicherte Kunde  Informationen und Hilfestellung benötigt. Oftmals achten Sie nicht einmal auf die Leistungsbegrenzungen, die in den Verträgen  lauern. Gemeint ist insbesondere die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit, die in der Regel nach einem Jahr stattfindet. In vielen Softwaren wird dieses Thema stiefmütterlich behandelt und damit werden Birnen und Äpfel  gleich gemacht.

Mein Tipp:

Geben Sie niemals  das Ruder aus der Hand,  wenn der Anbieter  eine Schweigepflichtentbindung anbietet, ihnen die Mühen abzunehmen, die Unterlagen beizubringen. Lassen Sie sich helfen-fachkundig und kompetent. Jeder einzelne Schritt sollte selbst realisiert werden. Alle Unterlagen vor Weitergabe inhaltlich geprüft werden. Stimmt das dort gelistete wirklich? Fachmakler und spezialisierte Makler, die schon zu Beginn  inhaltlich beraten haben, um auf solche Fälle bestens vorbereitet zu sein, werden hier helfen können.  Ein Onlinevergleich, ein Onlinerechner, ein Rating oder der gute Rat eines Bekannten sollten nicht die Handlungsgrundlage sein, den Versicherungsschutz zu wählen. Es gäbe im Leistungsfall keine fachliche Hilfe und oftmals ist die Überraschung groß, was man denn da eigentlich wirklich gekauft hat.

Die wesentlichen zu beachtenden Punkte erkennen Sie hier:

BU-Kriterien1 Sparkassenversicherung-der typische AblaufNachdem Sie diese Punkte alle im Vergleich mit anderen Markt angeboten und in Bezug auf die Rechtsprechung geprüft haben, so entscheiden noch die Antragsfragen und deren Formulierung über die Möglichkeit, den passenden maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden. Ich setze die sorgfältige und ausführlicher Recherche der Gesundheitsdaten und deren Prüfung auf Verifikation und Vollständigkeit voraus. Erst dann kann der Antrag ausgefüllt werden

Grundsätzliche Informationen zu diesem Thema und auch mal anderen Fachgebieten finden Sie im Downloadcenter in Form eines Leitfadens.

Frank Dietrich Fachmakler:

BÜROTÄTIGKEITEN UND DESHALB KEINE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG?

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