Wo endet der Selbstbehalt und wo beginnt der Selbstzahler?

Der Übergang ist fließend. Die Privatversicherten werden als Selbstzahler bezeichnet. Das aber soll nicht Gegenstand des Artikels sein. Mir geht es um etwas ganz anderes, was sich „mal wieder“ als aktuell in einer Beratung gezeigt hat.

Was genau ist der Selbstbehalt in einem Tarif?

Die Selbstbehalte, die am Markt in der Privaten Krankenversicherung angeboten sind, sind unterschiedlich formuliert. Wir unterscheiden grundsätzlich in:

  • Selbstbehalt im ambulanten Bereich
  • Selbstbehalt im ambulanten und stationären Bereich
  • Selbstbehalt über alle Leistungsbereiche, also auch Zahn.
  • absolute Selbstbehalte
  • prozentuale Selbstbehalt
  • bei einem Anbieter gibt es sogar einen diagnosebezogenen Selbstbehalt

Die Vereinbarung von Selbstbehalt senkt in der Regel die Beiträge. Das nun beispielsweise bei AXA der Tarif mit 900 € Selbstbehalt teurer ist als der mit 300 € (vital U), ist schon eine Eigenartigkeit, die ich so nicht kenne. In der Regel verhält es sich genau umgekehrt. Umso mehr der Kunde bereit ist, von seinen Rechnung selbst zu bezahlen, umso weniger Beitrag entrichtet er für seinen Versicherungsschutz.

Nun aber zur Unterscheidung selbst, die ich heute hier behandeln möchte.

In einem aktuellen Beispiel meinte ein Kollege, dass das von mir gemachte Angebot, begründet durch die höhere Selbstbeteiligung, ein schlechtere Alternative wäre. Der Kunde wollte wegen einer Beitragsanpassung den Versicherer wechseln. Er war noch nicht lange beim bisherigen Versicherer versichert. Der Ursprungstarif hatte keine Selbstbeteiligung, der angebotenen Tarif hingegen 600 €. Es stellte sich mir die Frage, wie sag ich’s einem Nichtfachmann?

Ganz einfach:

Lieber Kollege, ihr Interessent, der aus einem Basistarif der neuen Bundesländer mit Null Selbstbeteiligung kommt, hat diese Vereinbarung auf die versicherten Vertragsinhalte geschlossen. Alle nicht versicherten Inhalte und derer gibt es weit mehr,  hat er im Leistungsfall zu 100 % zu zahlen. Allein eine Anschlussheilbehandlung nach einem Schlaganfall kann in einer sechsstelligen Summe münden (Rechnungen liegen mir vor).

Bei meinem Angebot sind diese Leistung alle enthaltenen und die Benchmark, gemeint ist die Selbstbeteiligung, liegt bei 600 €. Wie viel Selbstbeteiligung hat ihr Kunde nun in seinem Ursprungstarif, denn Null kann es nicht wirklich sein – richtig?

Der Kollege dachte kurz nach und äußerte, dass er der Meinung sei, diese Sichtweise noch nicht gehabt zu haben, diese aber zukünftig weitergeben möchte, da er keinen Selbstzahler dieser Art im Bestand haben möchte.

Ich denke, dass diese Darstellung eines aktuellen Vorganges die Übergänge zwischen Selbstbehalt und Selbstzahler den Kunden und Vermittlern näher bringt. Ich freue mich auf Ihre Kommentare.

Frank Dietrich Fachmakler

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PASST DER TARIF NOCH? PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

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