Auf die Versteuerung wird meist nicht Rücksicht genommen

Ein Forumsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der mir zur Stellungnahme gemailt wurde, ist Grund dieses Artikels. Auch in der Vergangenheit stellte ich immer wieder fest, das gerade bei Strukturvertrieben oft mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Renten verknüpft wurde (Rürup / Riester). Über eine mögliche Besteuerung im Leistungsfall wusste keiner der Kunden auch nur annähernd etwas.

Es ist ein sehr wichtiges Thema, wichtig nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für den Berater, der für eventuelle Nachteile selbst haftet (Makler).

Die Grundlage der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich im Alterseinkünftegesetz. Der Gesetzgeber unterscheidet hier in drei Schichten:

Schichten Rentenversteuerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier zwei Beispiele:

Unbenannt Rentenversteuerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ich persönlich bin der Meinung, dass man Risikoabsicherung, wie es die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, von Sparplänen trennen sollte. Die Nachteile, die eine solche Verbindung (geringere Flexibilität bei vorübergehenden finanziellen Engpässen, steuerliche Belastungen,…) haben kann, sehe ich gegenüber einem Beitragsvorteil als schwerwiegender an. Auch wird sich wohl kaum ein Anbieter finden, der sowohl den Bereich der Risikoabsicherung und auch dem der Sparpläne zu denen gehört, die zu bevorzugen sind.

Versicherungsschutz muss maßgeschneidert sein. Wir kleiden uns auch nicht mit dem, was gerade „greifbar“ ist.

Frank Dietrich Fachmakler

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