Ein Zusatz wird zum Muss

Das neue Pflegestärkungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2015. Aus diesem Anlass entschloss sich das Ministerium zu einer Neuauflage des Pflegeratgebers (auch bei mir im Downloadcenter erhältlich).

Neben vielen guten Tipps und Hinweisen wird es einmal mehr deutlich, dass die staatliche Pflegepflichtversicherung eine Teilkostenversicherung ist – nicht mehr, nicht weniger. Wir alle haben eine stetig steigende Lebenserwartung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit weiter erhöht. Auch verlängert sich dadurch die durchschnittliche Pflegezeit im Leistungsfall.

Prognose zur Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen:

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In der logischen Folge steigen die Kosten und damit auch das finanzielle Risiko des Betroffenen und seines familiären Umfeldes.

Wer haftet? Auszug aus der Rechtsgrundlage:

§ 1601
Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

§ 1605
Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260,261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

§ 1608
Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners

(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.

(2) (weggefallen)

Welche Formen der Absicherung gibt es grundsätzlich?

Die Absicherungen, die der Versicherungsmarkt in der Pflegezusatzversicherung bietet, sind grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilt. Es gibt die Produkte aus dem Kreis der Krankenversicherung, gemeint sind die Kostenversicherung und die Tagegeldversicherung. Beide haben den Kontrahierungszwang der Krankenversicherung für Neugeborene, so dass sich die Produkte besonders für Menschen eigenen, die eine Familie planen.

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Die zweite Gruppe gehört in den Bereich der Lebensversicherung. Beitragsanpassungen gibt es hier nicht. Die Möglichkeit der Einmalzahlungen, meist gut verzinst, macht das Produkt  gerade in der heutigen Zeit der renditeschwachen Geldanlagen zusätzlich attraktiv. Der Versicherungsschutz der verminderten Alltagskompetenz ist meist gegenüber den Produkten der Krankenversicherung eher gering.

Wichtigste Vorteile / Nachteile aus meiner Sicht:

Einen wirklichen Vorteil, also ein Alleinstellungsmerkmal von besonderer Attraktivität, kann ich bei der Kostenversicherung nicht wirklich erkennen. Nachteilig erachte ich die Pflicht der Führung von Nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind, um die Versicherungsleistung erhalten zu können. Ältere Menschen werden damit sicherlichihre ihre Probleme haben. Auslagen sind bei möglichen Verzögerungen durch den Anbieter, nicht auszuschließen und erfordern weiter liquide Rücklagen.

Die Krankentagegeldversicherung erscheint mir neben der Pflegerente als die beste Lösung, privat vorzusorgen. Viele Anbieter lassen eine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes, gerade auch in Abhängigkeit schon vorhandener Absicherung, zu. Verminderte Alltagskompetenz und Demenz lassen sich, je nach Tarif, sehr gut und auch hoch absichern. Beitragssteigerungen sind hier, wie auch in der Krankenversicherung, zu erwarten. Die geförderte Pflegeversicherung, der Pflege-Bahr, geört hier mit hinzu. Ob und für wen er „passt“ sollte in Ruhe überdacht werden. Er ist auch nur eine Teilkostenabsicherung, die die Versorgungslücke nicht schließt.

In der Pflegerente sehe ich die zweite gute Lösungsmöglichkeit, vorzusorgen. Leider versichern die derzeitigen Angebote am Markt den Bereich der verminderten Alltagskompetenz eher schlecht im Gegensatz zur Tagegeldversicherung. Unerwartete Beitragssteigerungen sind nicht möglich. Dafür liegt der Beitrag gegenüber der Pflegetagegeldversicherung meist höher – es ist eben eine Art der Lebensversicherung und diese bildet Rückstellungen, die verzinslich angelegt werden. Bonus-Renten sind dadurch möglich. Auch können Beiträge vorübergehend freigestellt werden, wenn es denn mal sein muss.

Welche Form passt zu wem?

Eine Grundsätzlichkeit, welches Produkt zu wem und in welchem Alter passt, gibt es in meinen Augen nicht. Der Dreh-und Angelpunkt der Entscheidung liegt sicherlich in den finanziellen Möglichkeiten und der Familienplanung. Wer Geld in Zeiten des schlechten Renditen am Markt sinnvoll anlegen möchte, kann das in Form einer Pflegerente tun. Bei vielen Anbietern ist die Verzinsung höher und das Risiko geringer, als bei den meisten Angeboten des Marktes. Wer besonders individuelle den Versicherungschutz gestalten möchte, ist sicherlich im Taggegeld besser aufgehoben.

Auch wenn die Familienplanung nicht abgeschlossen ist, erscheint mit das Pflegetagegeld als die richtige Wahl.

Unabhängig von beiden Produkten geht es auch in dieser Form der Absicherung darum, herauszufinden, wo sich Fußangeln und Hintertürchen im Vertragstext verstecken und wie Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird, damit der Leistungsfall anerkannt wird. Gibt es eine sogenannte Besserstellung, also werden mindestens zwei Verfahren der Begutachtung angeboten? Wie immer zählen primär die Bestimmungen der Verträge, denn es geht um sehr wichtigen Versicherungsschutz.

Verteilung der Pflegebedürftigen auf die Pflegeklassen.

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Pflege Bild. Quelle, Statistisches Bundesamt. Stand: 2011

Was wird benötigt?

Die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es empfiehlt sich, in der Nähe des Wohnortes, einfacher Weise über das Internet, die Kosten für eine ambulante Pflege und auch vollstationäre Pflege, als erste Eckdaten, zu recherchieren.

Die Zuschüsse der Pflegepflichtversicherung sind davon abzuziehen. (Info dazu)

Welche Ansprüche bestehen bereits und können bei Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden? Gemeint sind Renten, Lebensversicherungen, Immobilien und andere Werte. Die Versorgungslücke wird nun greifbar.

Die Vorsorge, denn die sogenannten „Baby-Boomer“ Jahre „kommen ins Alter“, ist unerläßlich. Jeder und dessen familiäres Umfeld trägt sein eigenes Risiko. Welches die für Sie persönlich richtige Form der Absicherung, wichtiger noch, welcher Anbieter / Tarif, kann sich nur nach einer ausführlichen Beratung zeigen. Weitere Informationen finden Sie im Downloadcenter.

Gern vereinbaren wir ein erstes Gespräch.

Biometrische Risiken und die PKV

Frank Dietrich Fachmakler

 

 

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