Nichts ist stetiger als der Wandel.

Die Private Krankenversicherung erlebte in den letzten Jahren viele Veränderungen. Mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes 2009 wurden Bestimmung, sofern nicht zuvor schon geschehen, bei vielen Anbietern weiter konkretisiert.

Z Private Krankenversicherung. Bisex in Unisex?

Mit der Beschlussfassung des EuGH. endeten am 21.121.2012 in der Privaten Krankenversicherung die Tarife der Bisex – Kalkulation.

Mit Beginn der neuen Kalkulation haben viele Versicherer ihre Bestimmungen verändert. Je nach Anbieter wurden die dabei empfohlenen Mindestkriterien mehr oder weniger vollständig mit einbezogen. Die Mindestkriterien sollten die Private Krankenversicherung inhaltlich verbessern und dem umfassenden Leistungsniveau, wenn auch nicht vertraglich garantiert, der gesetzlichen Krankenversicherung näher bringen.

Die betroffenen Bereiche waren:

  • Hilfsmittel
  • Psychotherapie
  • Suchtentwöhnung
  • Häusliche Behandlungspflege
  • Palliativversorgung

Einige Anbieter gingen noch weiter und bieten auch Krankenhausersatzpflege und Podologie an.

Umstellung von bestehenden Verträgen in die Unisex-Welt? Macht das Sinn?

Diese Frage sehe ich als nicht pauschal zu beantworten an. Ich empfehle eine Einzelfallbetrachtung. Mir ist kein Tarif bekannt, der aus schon bestehenden Tarifreihen heraus entstand, der nach Ende 2012 ausschließlich ein Mehr an Leistungen anbietet. Bestehende Leistungen erfuhren zum Teil Begrenzungen, die mit zu bewerten sind.

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Wer in diese neuen Tarifreihen wechseln möchte, muss der Mehrleistungen wegen, mit einer erneuten Gesundheitlsprüfung rechnen. Sind aus der bisherigen Versicherungszeit Erkrankungen bekannt, sind möglicherweise Zuschläge auf den Beitrag zusätzlich zu erwarten. Eine Rückkehr aus der Unisex-Welt in die Bisex – Welt ist nicht mehr möglich.

Grundsätzlich empfehle ich die Prüfung über einen Fachmakler für die Private Krankenversicherung, welche Leistungen sich veränderten und welche Tragweite diese im Leistungsfall haben. Welcher Mehrbeitrag ist zu erwarten?

Für Versicherte, die noch relativ kurz in der Privaten Krankenversicherung versichert sind, empfehle ich insbesondere die Prüfung der Vertragsinhalte. Möglicherweise macht ein Anbieterwechsel Sinn und Gesundheitsangaben, die bei Beginn des bisherigen Vertrages gemacht werden mussten, sind bereits verjährt.

Grundsätzlich gilt für alle die Prüfung, ob der versicherte Tarif auch die Leistungen hat, die man glaubt, zu haben. Zu einer kurzen inhaltlichen Prüfung, ob Sie wirklich Privatpatient sind oder nur privat versichert, finden Sie hier eine Checkliste Private Krankenversicherung.

Frank Dietrich Fachmakler

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