Die passende Pflegezusatzversicherung

Die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ge­hört seit 2005  mit zu mei­nen Fach­ge­bie­ten. Noch immer wird sie in ih­rer exis­ten­zi­el­len Be­deu­tung weit un­ter­schätzt. Der größte Teil der Bevölkerung ahnt nicht, dass er über die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert ist, wenn es zum Leistungsfall kommt.

Das Ri­si­ko, pfle­ge­be­dürf­tig zu wer­den, steigt mit der immer längeren Lebenserwartung. Auch steigt die Zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gkeit in jün­ge­ren Jah­ren. Oft­mals als Fol­ge ei­ner Krank­heit oder ei­nes Un­falls. Schon deshalb ist diese Absicherung auch für Kinder zu empfehlen. Die Familienplanung sollte ohne Pflegezusatzversicherung nicht geschehen. Warum? Eine Pflegezusatzversicherung aus dem Bereich der Krankenversicherung versichert auch Kinder, die noch nicht geboren sind. Sollte bei der Geburt also mal alles nicht ganz planmäßig laufen, sind zumindest die Kosten für Pflege abgesichert.

Gesetzliche Teilkasko

Die Pfle­gepflichtver­si­che­rung zahlt ma­xi­mal die hälf­ti­gen Kos­ten im Leis­tungs­fall – nicht aber „open End“. Die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist ei­ne un­er­läß­li­che Vor­sor­ge, um nicht im Al­ter zum So­zi­al­fall zu wer­den. Je­der 4. Pfle­ge­fall ist bereits da­von be­trof­fen – meist folgt auch der restliche Teil der Familie, die für die Kosten an die Kasse gebeten werden. Rücklagen, meist für andere Zwecke gebildet, sind sehr schnell aufgebraucht. Die durchschnittlichen Kosten für den Pflegebedürftigen  liegen sehr schnell sechsstelligen Bereich, so dass auch das Eigenheim der Vergangenheit angehören Wird.

Fakten:asds Pflegezusatzversicherung

  • Wir steu­ern auf ei­nen un­fi­nan­zier­ba­ren Pfle­ge­not­stand zu. In anderen Ländern sind die Abgaben in der Pflegeversicherung zweistellig und das Geld reicht noch immer nicht aus.
  • Selbst pfle­gen ist nur den sel­tens­ten Fäl­len wirklich mög­lich. Die psy­chi­schen und phy­si­schen Be­las­tun­gen sind na­he­zu un­er­träg­lich. Das ei­ge­ne Le­ben, ge­meint sind so­zia­le Kon­tak­te, kur­ze Pau­sen oder Ur­laub, kommt zum Er­lie­gen.
  • Die lo­gi­sche Fol­ge ist, dass man meist selbst pfle­ge­be­dürf­tig wird. Ge­hol­fen ist nie­man­den und ge­spart wur­de meist nur ein­sehr ge­rin­ger Bei­trag für ei­ne Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung. Ich mach­te die­se Er­fah­rung über fast 15 Jah­re. Meine Eltern und meine jüngere Schwester mussten gepflegt werden. Ich wünsche Ihnen, dass niemals erleben zu müssen.

Welche Absicherungsformen gibt es im Bereich der Pflegezusatzversicherungen?

Die Ab­si­che­run­gen, die der Ver­si­che­rungs­markt in der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung bie­tet, un­ter­tei­len sich in zwei Grup­pen. Es gibt die Pro­duk­te, die der Kran­ken­ver­si­che­rung zu­zu­od­nen sind.

Die zwei­te Grup­pe der Pro­duk­te der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ge­hö­ren zur Be­reich der Le­bens­ver­si­che­rung. Bei­trags­an­pas­sun­gen sind aus­ge­schlos­sen. Die Mög­lich­keit der Ein­mal­zah­lun­gen, meist gut ver­zinst, macht das Pro­dukt ge­ra­de in der heu­ti­gen Zeit zu­sätz­lich at­trak­tiv. Der Ver­si­che­rungs­schutz der ver­min­der­ten All­tags­kom­pe­tenz ist lei­der ge­gen­über den Kon­ku­ren­ten eher ge­ring.

Von gut 2,3 Mio. Ver­trä­gen sind le­dig­lich 23.000 aus dem Be­reich der Le­bens­ver­si­che­rung (Stand 2014) ver­ein­bart wor­den. Auch hier zeigt sich für mein Empfinden, dass es um Inhalte geht, nicht um Geldanlagen. Man folgt dem Grundsatz, dass Sparpläne nichts mit Risikoabsicherung zu tun haben sollten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht.

Aber Ach­tung! Ver­si­che­run­gen!

Wel­che Formen der Ab­si­che­rung gibt es im Detail? Wor­auf ist zu ach­ten und was macht per­sön­lich am meis­ten Sinn? Vie­le der Ver­mitt­ler be­ra­ten auf Ba­sis von Ge­hör­tem, nicht selbst Erlebtem. Auch finde ich immer wieder in den Versicherungsscheinen einer Krankenversicherung solche Zusatzabsicherungen. Sicherlich nicht falsch aber bitte berücksichtigen Sie, dass auch die Kombination zweier Anbieter in der Krankenversicherung und dem Tagegeld sehr oftmehr Sinn macht. Eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht grundsätzlich der Krankenversicherung folgen, sondern im Vergleich der Angebote am Markt auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse hin ausgesucht werden. Fast immer sind die empfohlenen Absicherung auf die Pflegestufe drei gerichtet. Dem entgegen steht folgende Tatsache, die Sie bitte aus der Grafik entnehmen möchten.

Hier be­rät ne­ben fach­li­cher Kom­pen­tenz auch die ei­ge­ne Er­fah­rung. Aus Theorie wurde traurige Praxis. über viele Jahre pflegte ich selbst in der Familie.

Unbenannt1 PflegezusatzversicherungSuchen Sie einen Theoretiker oder ein Praktiker, wenn es um eine Beratung geht?

Ger­ne be­ant­wor­tet ich Fra­gen im per­sön­li­chen Ge­spräch, denn die Ab­si­che­rung der Kos­ten bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist kein Pro­dukt von der Stan­ge. Ei­ne Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist in­di­vi­du­ell zu wäh­len.

auch ist es sehr wichtig, die grundsätzliche Entscheidung zu fällen, ob man sich in den Pflegegraden den Versicherungsschutz frei aussuchen möchte oder ob man, je nach Pflegegrad, eine fixe Summe ausgezahlt bekommt.

In den letzten Jahren setzte sich eine neue Art des Zusammenlebens für pflegebedürftige durch. das Grundsatzproblem der sozialen Vereinsamung als auch der geringen Zahlungsfähigkeit konnte man mit Wohngemeinschaften bestens begegnen. Daher empfiehlt es sich, auch diesen Weg zu recherchieren, wenn jemand langsam aber sicher gebrechlich wird und über Einsamkeit klagt.

Haftung: Auszug aus dem Gesetz (wer zahlt was, wann und für wen?):

§ 1601
Unterhaltsverpflichtete

Ver­wand­te in ge­ra­der Li­nie sind ver­pflich­tet, ein­an­der Un­ter­halt zu ge­wäh­ren.

 § 1605
Auskunftspflicht

 (1) Ver­wand­te in ge­ra­der Li­nie sind ein­an­der ver­pflich­tet, auf Ver­lan­gen über ih­re Ein­künf­te und ihr Ver­mö­gen Aus­kunft zu er­tei­len, so­weit dies zur Fest­stel­lung ei­nes Un­ter­halts­an­spruchs oder ei­ner Un­ter­halts­ver­pflich­tung er­for­der­lich ist. Über die Hö­he der Ein­künf­te sind auf Ver­lan­gen Be­le­ge, ins­be­son­de­re Be­schei­ni­gun­gen des Ar­beit­ge­bers, vor­zu­le­gen. Die §§ 260,261 sind ent­spre­chend an­zu­wen­den.

(2) Vor Ab­lauf von zwei Jah­ren kann Aus­kunft er­neut nur ver­langt wer­den, wenn glaub­haft ge­macht wird, dass der zur Aus­kunft Ver­pflich­te­te spä­ter we­sent­lich hö­he­re Ein­künf­te oder wei­te­res Ver­mö­gen er­wor­ben hat.

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 § 1608
Haf­tung des Ehe­gat­ten oder Le­bens­part­ners

(1) Der Ehe­gat­te des Be­dürf­ti­gen haf­tet vor des­sen Ver­wand­ten. So­weit je­doch der Ehe­gat­te bei Be­rück­sich­ti­gung sei­ner sons­ti­gen Ver­pflich­tun­gen au­ßer­stan­de ist, oh­ne Ge­fähr­dung sei­nes an­ge­mes­se­nen Un­ter­halts den Un­ter­halt zu ge­wäh­ren, haf­ten die Ver­wand­ten vor dem Ehe­gat­ten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt ent­spre­chend. Der Le­bens­part­ner des Be­dürf­ti­gen haf­tet in glei­cher Wei­se wie ein Ehe­gat­te.

(2) (weg­ge­fal­len)


 Pflegezusatzversicherung

Über­las­sen Sie nichts dem Zu­fall, der Wer­bung oder den Ver­geich­por­ta­len, de­ren Be­wer­tungs­pa­ra­me­ter Sie nicht ken­nen. Wel­che die per­sön­lich rich­ti­ge Ab­si­che­rung in der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ist, be­spre­chen wir gern in­di­vi­du­ell. Zusammengefasste Informationen finden Sie bereits jetzt bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens, den Sie bitte herunterladen möchten, sich zu informieren

Frank Diet­rich Fach­mak­ler

Interview im Wirtschaft TV (2014)

(Damals noch Eigentümer von PremiumCircle Berlin).

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