Grundsätzllich lückenhafter Versicherungsschutz

Wer sich mit dem Thema Pflege, welches fast täglich in den Schlagzeilen der Presse zu finden, inhaltlich beschäftigt hat, dem ist bekannt, dass die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine „Teilkaskoabsicherung“ ist. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von Ende März 2014 gründet auf einer Klage gegenüber der Grundsätzlichkeit der unterschiedlichen finanziellen Zuweisung, wenn man familiär selbst pflegt oder ein Pflegedienst in Anspruch nimmt.

In diesem Fall wurde für die Pflege zuhause ein Pflegegeld in Höhe von 665 € monatlich gezahlt. Hätte man professionelle Hilfe in Anspruch genommen, wären Pflegeleistungen im Gesamtwert bis zu 1432 € monatlich erstattbar gewesen. Generationenvertrag Pflegegeld-Urteil verdeutlicht "Teilkaskoabsicherung"

Warum ist das so?

Das Gericht berief sich unter anderem auf gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, für mich der Hinweis, dass es keinen wirklichen Grund gibt, das so zu unterscheiden. Ich folge hier der Ansicht der pflegenden Kläger, denn ich selbst pflegte ich über zehn Jahre meine Familie. Als familiär pflegender bin ich in der Regel fast durchgängig, rund um die Uhr, anwesend. Ein professioneller Pflegedienst, sicherlich fachlich versierter, als ich es jemals sein werde, ist nur stundenweise für dieses Geld pflegend anwesend.

Ich denke, keines ist besser, als das andere. Daher ist die Grundsätzlichkeit der Unterscheidung, wir reden hier immerhin von fast dem doppelten Geld, nicht wirklich nachvollziehbar. Wäre es nicht sinnvoller, ein Konstrukt zu überlegen, welches sich an den Gegebenheiten innerhalb einer Familie und der zu leistenden Pflege orientiert? Wären nicht Angebote zur Verbesserung der Pflegeleistung im familiären Kreis für Angehörige sinnvoll? Ist nicht zu unterscheiden, ob bei Pflegebedürftigkeit innerhalb der Familie, ein Familienmitglied seine berufliche Tätigkeit aufgeben muss oder ob sowieso jemand, der pflegenden könnte, der zuhause ist? Gibt es nicht auch Unterschiede in den professionellen Pflege-Anbietern? Hörten wir nichts von den Unterschieden der Leistungen der professionellen Pflege, meist unter Zeitdruck stehend?premiumcircle Pflegegeld-Urteil verdeutlicht "Teilkaskoabsicherung"

Vom „Miteinander“ bis hin zur Verwendung von Beruhigungsmitteln? Wer berücksichtigt diese Unterschiede in einem solch starren, für mich unpersönlichen System? Individualität aus Kostengründen in theoretische „Passformen“ gedrängt?

Eines wird unstrittig deutlich-die private Vorsorge, die ich hier eine große Hilfe ermöglichen würde, ist zu treffen. So früh als möglich denn Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Erste Informationen finden sich im Downloadender (Leitfaden Pflege).

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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