Überprüfung dringend notwendig

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung sollte regelmäßig überprüft werden.  Eigentlich ist es ein MUSS. Egal, ob in der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Tagegeldabsicherung oder Pflegezusatzversicherung . Es ist wie ein freiwilliger „TÜV“ 🙂 um auch wirklich abgesichert zu sein.

Warum ist das so?

  • Gerade ältere Tarife beinhalten meist mehr Bestimmungen, die auslegbar sind (Regulative). Auch gibt es neue Behandlungsmethoden/Behandlungstätten, die in alten Verträgen noch nicht berücksichtigt wurden. Spätestens Ende 2012 gab es die Mindestkriterien, die nochmals in viele Tarife eingeflossen sind.
  • „passt“ der Versicherungsschutz (noch) zu meinem Bedarf und meiner Lebensplanung? Ändert sich der berufliche Status oder auch der private / geschäftliche Lebensmittelpunkt, ist die Überprüfung daraufhin definitiv notwendig. Was ist mit der Familienplanung?
  • gibt es preislich interessante Angebote, gleichen oder besseren Inhaltes,  am Markt? welche persönlichen Prämissen sind die Benchmark (Voranfragebogen PKV) ? Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung muss passen.
  • Zur privaten Krankenversicherung gehört zwingend eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (Krankentagegeld). Ist dieses dynamisiert? Stimmt die Höhe noch mit dem Einkommen überein? Welche Vertragsinhalte waren hier wichtig?

Dieser kleine Auszug aus vielen Fragen zum aktuellen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung, belegt die Notwendigkeit, zu prüfen, was monatlich Beitrag kostet. Bleibt es im Leistungsfall beim Beitrag oder muss man doch alles, oder mehr als gewünscht, selber zahlen?

In der privaten Krankenversicherung reagieren viele Versicherte erst, wenn es teurer wird. Gerade die, die den Preis aber nicht den Wert der Absicherung kennen / erfuhren, geraten am Jahresende in Hektik, wenn eine Anpassung kommt. Teurer werden sie alle, der eine schneller als ein anderer und beide ungleichen Inhaltes, wenn es um die Absicherung geht.

Konkretisieren wir doch einmal, was war bei er Auswahl der Versicherung, des jetzigen Tarifes für Sie wichtig? Sind diese Dinge wirklich und uneingeschränkt versichert? Sind Ihnen die Hintergründe einer Bestimmung im Leistungsfalle erläutert worden? Diese Kosten sind versichert und waren bei der Auswahl bekannt?

  • REHA / AHB
  • Operation Wirbelsäule / Bandscheibe
  • Häusliche Krankenpflege
  • Krankenhausersatzpflege
  • Hilfsmittel / Heilmittel
  • künstl. Befruchtung

Anders gefragt: worauf könnten Sie verzichten?

Bei vielen Anbieter wurde Ende 2012 mit Einführung der Bisexkalkulation der Versicherungsschutz aufgewertet. Man könnte / kann innerhalb der Gesellschaft welchen, Mehr zu erhalten. Dieser Wechsel erfordert fast immer eine Gesundheitsprüfung. Diese ist so detailliert, wie es zu Beginn der Versicherung selbst war.

Seit vielen Jahren ist belegt, dass gut formulierte so genannte Hochleistungstarife oftmals geringeren Anpassung unterliegen als Angebote mit geringerer Versicherungsleistung. Sofern die Analyse der bestehenden Vertragsinhalte einen notwendigen Wechsel signalisiert, kann der neue Beitrag vor erst durchaus höher sein, wird aber meist in folgenden Jahren „eingeholt“. Ein Wechsel vorab zu policiren ist ab Jahrsmitte möglich.

Rückstellungen? Natürlich sollten Sie sich darüber im Klaren sein, das diese, sofern der alte Vertrag vor 2009 geschlossen wurde, in der privaten Krankenversicherung bei Wechsel wegfallen.  Es ist abzuwägen, was verloren geht und welcher Versicherungsschutz gewonnen würde. Rückstellungen gleichen fehlende Leistungen nicht aus.

Frank Dietrich Fachmakler

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