Die Deutsche Familienversicherung

hat Ihre Produktpalette erweitert und hofft nun darauf, dass mehr der dringend notwendigen Vorsorge getroffen wird. das Produkt verdoppelt / verdreifacht pauschal die Leistungen des Pflegegeldes.

Was ist Pflegegeld?

Unter dem Begriff Pflegegeld versteht man eine staatliche Zahlung bei festgestellter Pflege im ambulanten Bereich. Eine weitere Voraussetzung, dass Geld zu halten, ist die Sicherstellung, dass Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen, die Pflege zuhause übernehmen. Über die Verwendung dieses Geldes entscheidet der Pflegebedürftige selbst. Der Bezug von Pflegegeld ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Sachleistungen kombinierbar und schmälert dabei diei Inanspruchnahme.

2Q== Neuer Tarif der DFV: Verdopplung Pflegegeld

 

*Praktisches Beispiel:

Pflegestufe II : Höchstbetrag der Sachleistung: 1144 Euro / Höchstbetrag der Barleistung 458 Euro

Wurden 60 % der Sachleistung in Anspruch genommen (1144,- mal 0,6 = 686,40 EUR), die Pflegestation hat also 686,40 EUR berechnet.
40% der Sachleistung wurden nicht genutzt. in dem entsprechenden Prozentsatz steht daher die Barleistung zur Verfügung:
100% der Barleistung sind 420 EUR, also verbleiben (458 mal 0,4 = 183,20)  davon 40% nämlich 183,20 EUR.

In der Praxis hat man der Pflegekasse mitzuteilen, dass man sich für eine Kombileistung entscheidet. Wird die Sachleistung dann nicht voll ausgeschöpft, erhält man automatisch den Restbetrag aus der Barleistung

Während einer Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird jährlich bis zu einem Monat die Hälfte des sonst bezogenen Pflegegeldes weiterhin gezahlt.

Weitere Formen der Absicherung von Kosten bei Pflegebedürftigkeit finden Sie hier .

Man wirbt mit nur einer Gesundheitsfrage,

wenn diese auch sehr ausführlich gestaltet ist. Der Versicherungsschutz kann, sofern die Gesundheitsfragen keine Ablehnung begründen, sofort und weltweit gültig vereinbart werden.

Bei eventuell eintretende Arbeitslosigkeit oder auch Arbeitsunfähigkeit und natürlich im Pflegefall wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Besonders wesentlich erscheint mir die Vertragsdynamik als auch einen Nachversicherungsoption, den Versicherungsschutz weiter auf die Bedürfnisse bei Pflegebedürftigkeit anpassen zu können.

Besonders interessant erscheint mir, gegenüber den Argumenten der Verbraucher, der Preis für die Absicherung sei zu hoch, der dafür anfallende Beitrag.

Bsp.: Bei der vierköpfigen Familie (Vater (44), Mutter (40), und zwei Kinder (7-10)) wäre dieser Schutz für unter 50 € vereinbar.

Ob diese Form der Absicherung das Problem in der Familie bei Pflegebedürftigkeit löst, muss jeder für sich selbst entscheiden. Entscheiden kann er dieses nur, sofern er eine Analyse der bestehenden Möglichkeiten, Pflegekosten im Falle der Pflegebedürftigkeit bezahlen, vornimmt. Pflegegeldleistungen sind meist nicht allein ausreichend, die Versorgungslücke zu schließen, mindern aber die finanzielle Last spürbar.

Gern berate ich Sie individuell und persönlich und Verweise auf weitere Informationen bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens zum Thema Pflegezusatzversicherung.

Frank Dietrich Fachmakler

Private Pflege-ZUSATZ-Versicherung immer wichtiger

 

 

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt