Grundsätzliches zur staatlichen Zuzahlung  nach Geburt eines Kindes

Ich denke, dass jeder Vermittler die Frage kennt, spätestens wenn eine von ihm versicherte Dame Nachwuchs erwartet und beginnt, Fragen zu stellen. Die erste Frage ist uns allen bestens bekannt. Wohin gehört das Kind? Dazu die Grafik aus meinem Artikel!

KA Mutterschaftsgeld - Elterngeld / Basiselterngeld - BeitragszahlungWas kann eine angehende Mutter, versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Versicherer GKV erwarten? Vorab sind einige Grundsätzlichkeit zu beachten:

  • eine Bedingung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld
  • Es besteht eine zulässige Kündigung des Arbeitgebers während der Schwangerschaft oder der Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutzfrist lässt den Anspruch erst bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, sofern die Frau zu diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, entstehen.
  • Freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber Ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärten.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, gemindert durch gesetzliche Abzüge, der letzten drei vollständigen Kalendermonate. Sofern es sich um eine wöchentliche Abrechnung handeln sollte, gelten die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist. Die Höchstgrenze für das Mutterschaftsgeld beträgt 13 € für den Kalendertag.

Versichert in der privaten Krankenversicherung oder familienversichert in der GKV.

Für Arbeitnehmerinnen die nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind oder auch für gesetzlich krankenversicherte Frauen innerhalb einer Familienversicherung gilt der Anspruch gegenüber dem Bundesversicherungsamtes. Das Mutterschaftsgeld liegt in der Höhe maximal bei 210 €.

Der Arbeitgeber.

Sofern der durchschnittliche, auf den Kalendertag ausgerechnete Nettolohn, den Betrag von 13 € übersteigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zu Mutterschaftsgeld zu zahlen. Sofern der Nettolohn die Zahlung von 390,- € übersteigt, gilt das auch für geringfügig Beschäftigte. Ansprüche gehen auch dann nicht verloren wenn die versicherte wegen eines Beschäftigungsverbotes vor Beginn/nach Ende der Schutzfrist einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz zugewiesen bekommt. Der Mutterschutzlohn bleibt erhalten, ist Steuer-und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und liegt in der Regel auf der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate (siehe oben).

Elterngeld / Basiselterngeld

Das Elterngeld ist als Ausgleich gegenüber dem wegfallenden Erwerbseinkommen bei jungen Familien gedacht. Natürlich nur dann, wenn diese Eltern ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht wie sonst erwerbstätig sind. ab der Geburt eines Kindes können die Eltern bis zu 14 Monate ein so genanntes Basiselterngeld und darüber hinaus ein ElterngeldPlus erhalten. Dabei entscheiden die Eltern untereinander, wer wie lange zuhause bleiben möchte. Eine Verlängerung des Elterngeldes um weitere zwei Monate ist möglich.

Wem steht Elterngeld zu?

Das Recht auf dessen Erhalt steht Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen, Studierenden/Auszubildenden, erwerbslose Elternteile und in Ausnahmefällen auch verwandte dritten Grades.

Voraussetzung:

  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche tätig sind
  • mit ihren Kindern einem Haushalt leben
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen aufgeteilt in Deutschland haben
  • wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes nicht mehr als 500.000 € betragen hat (Alleinerziehende die Hälfte)

ElterngeldPlus: längere Förderung in halber Höhe. Diese Förderung gilt für Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Sie ist für die Eltern gedacht, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. Die Berechnungsgrundlage entspricht dem Elterngeld, beträgt aber maximal dessen Hälfte. Dafür verlängert sich der Zeitraum um das Doppelte. Die Kombination zwischen dem Elterngeld und dieser Möglichkeit ist machbar.

Die Beitragszahlung in der Krankenversicherung  (gesetzlich/privat)

Beitrag-elternzeit Mutterschaftsgeld - Elterngeld / Basiselterngeld - BeitragszahlungWir können demnach zusammenfassen, dass nur der in der Elternzeit beitragsfrei ist, der vor deren Beginn pflichtversichert war.

In der privaten Krankenversicherung  hingegen bleibt die Verpflichtung, den Beitrag zu zahlen. Einige Anbieter bieten eine Beitragsfreiheit  innerhalb der Elternzeit von bis zu sechs Monaten (Bedingungen, wie zum Beispiel notwendige Vorversicherungszeit beachten).

Mit dem Wegfall der Kinderfreibeträge, der weiter steigenden Zusatzbeiträge  stieg die Belastung für freiwillig Versicherte in Deutschland enorm stark an. Das allein  ist kein Grund,, in die private Krankentrends wechseln, denn diese sollte lediglich und ausschließlich aus Gründen der Leistung in Betracht kommen.

Bitte beachten:

Arbeitnehmer, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes die Elternzeit wahrnehmen  möchten, müssen dieses spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und erklären, welcher Zeitraum innerhalb der zwei  Jahre dafür vorgesehen ist (§ 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Bitte den Antrag per Post (Einschreiben) oder besser noch persönlich übergeben, da Fax und Mail keine Gültigkeit haben. Auch unterliegt, wie sollte es anders sein, die Antragstellung einer dringend einzuhalten Schriftform (Urteil vom 10. Mai 2016: AZR 145/15 nach BGB § 126).

Bitte beachten Sie die Formvorschriften, insbesondere bei der Übergabe (nachweislich) des eigenhändig unterschriebenen Antrags im Original, denn das sichert Ihre Rechte, nicht gekündigt werden zu können (§ 18 BEEG)

Wenn es Ihnen um garantierte und planbares Leistung geht, Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, bitte beachten Sie  die wesentlichen Kriterien bei ihrer Auswahl, um nicht später auf Leistungen verzichten zu müssen, die in der gesetzlichen (noch)  vorhanden sind. Eine Zusammenfassung wesentlicher Informationen und Empfehlungen finden Sie bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens.

Frank Dietrich Fachmakler

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