Einkommen als Grundlage der Selbstbestimmung

Wie wichtig es ist, die finanzielle Existenz nachhaltig abzusichern, wird immer noch unterschätzt. Dabei ist es doch so einfach und sehr viel günstiger als der nichtversicherte Leistungsfall.

Die Zahl der Krankschriften nimmt weiter zu. Angestellte erhalten bei längerer Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann springt die Kasse mit der Tagegeldzahlung ein. Mit Beginn dieser Zahlung senkt sich das monatliche Einkommen auf ca. 90% vom Netto (ohne Einmalzahlung) .

Die maximale Höhe des Tagegeldes pro Tag liegt seit zwei Jahren bei 96,25 €. Mehr als 2887,50 € monatlich sind also nicht zu bekommen. Nach 78 Wochen wird dann einfach ausgesteuert, egal ob die Krankheit noch besteht.

Bei freiwillig Versicherten, die weit über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, droht im Krankheitsfall sehr schnell eine große finanzielle Einbuße. Wer hier nicht privat vorgesorgt hat, kommt schnell in finanzielle Bedrängnis. Gerade hier ist ein privates Tagegeld zwingend notwendig.

Bei Selbständigen / Freiberuflern ist das Problem ein anderes und die 78 Wochenfrist gilt nicht. Der Nachweis, was, je nach Definition des privaten Tagegeldversicherers, verdient wurde, ist zu führen. Auch unterscheiden sich die Anbieter darin, ob Beiträge, beispielsweise für die Krankenversicherung selbst, mit auf den zu versichernden Satz hinzu versichert werden dürfen.

9k= Krank - Arbeitsunfähig  - Tagegeld ! Und dann?

Es wird grundsätzlich gezahlt, bis die Krankheit vorüber ist oder sich die Frage nach Berufsunfähigkeit stellt. Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, wird spätestens nach einigen Jahren geprüft und ist der Tagegeldversicherer der Meinung, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wird er die Zahlung einstellen.

Sowohl bei Angestellten als auch bei Selbstständigen/Freiberuflern wird Tagegeld also nicht „ohne Ende“ gezahlt. Bei dem einen gibt es eine grundsätzliche Frist, bei dem anderen die Möglichkeit der Prüfung zu Berufsunfähigkeit.

Ohne eine entsprechende Vorsorge droht der Sozialstatus. Jeder Erwerbstätige sollte deshalb darauf achten, eine solche Vorsorge zu vereinbaren, die die finanzielle Existenz in solch einem Fall retten kann

Grundsätzlich sollte jeder GKV Versicherte, ein Tagegeld ab der sechsten Woche privat hinzu  versichern.

Beachten Sie bitte grundsätzlich die unterschiedlichen Begrenzungen / Ausschlüsse in dem Tagegeldversicherungen. Die Unterschiede sind zum Teil enorm. Beispielsweise bei später Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, gibt es eine Dynamisierung, sind Optionen vorhanden?. Auch sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung / Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt aber überall das Bereicherungsverbot.

Die Möglichkeiten der Absicherung, wenn Tagegeld nicht mehr gezahlt wird :

  • Versicherung gegen Berufsunfähigkeit
  • Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Mulitriskpolicen

Begründet dadurch, dass das Tagegeld dem Bereich Krankenversicherung und den damit juristischen Formulierung dieses Bereiches zuzuordnen ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung in den Bereich der Lebensversicherung gehört und eine andere juristische Definitionen für Berufsunfähigkeit hat, ist darauf zu achten, dass der Übergang zwischen beiden Leistungsträgern möglichst klar und deutlich definiert ist.

Bei einigen Anbietern gibt es die Zusage, dass einer von beiden immer zahlen wird, wenn beide Absicherung, die Absicherung der Berufsunfähigkeit und des Tagegeldes,  bei ihm vereinbart wurden. Aber Achtung! Viele dieser Zusagen sind bei genauerem hinsehen ihr Geld nicht wirklich wert, betrachtet man die Formulierungen.

Auch werden in vielen Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit heute Arbeitsunfähigkeitsklauseln angeboten. Diese sind unterschiedlich formuliert, wenn es um den Nachweis und Fristen geht.

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Einen entsprechenden themenbezogene Leitfaden auch einen Fragebogen für die Berufsunfähigkeit, die Sie wünschen, liegt im Downloadcenter für Sie bereit.

Mailen Sie mir oder rufen Sie einfach an. 033237 85027 / 0172 3 222 898

Frank Dietrich Fachmakler

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