Central macht „mal wider“ von sich Reden

Ein weiterer aktueller Anlass bringt mich dazu, über das Thema Kündigung nach Versicherungsvertragsgesetz § 205 aufzugreifen. Viele Kunden kündigten auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen, um Zeit zu gewinnen, sich zu orientieren, ob und wenn dann, wohin sie wechseln wollen würden.

Die Central macht mal wieder von sich reden. Es ist noch nicht sehr lange her, als sie Verwirrung stiftete, wenn es um die Zusendung und den Nachweis einer Kündigung und der notwendigen Folgeversicherung ging.

Der Mandant eines Kollegen kündigte auf oben genannter Rechtsgrundlage den Vertrag seiner Tochter. Folgendes Schreiben war die Antwort:
Bitte beachten sie die Wortwahl, die ich für folgt kommentieren möchte:

• wichtige Teile Gesundheitsvorsorge werden aufgegeben, möglicherweise auch deshalb, weil es andere für weniger Geld gibt, die besser inhaltlich ausgestaltet sind.
• Eine Gesundheitsprüfung muss nicht immer nachteilig sein, insbesondere dann, wenn gewisse Dinge verjährt sind, die zuvor für einen Risikozuschlag sorgten,
• die pauschale Behauptung, dass ein höherer Beitrag zu Zahlen ist, ist falsch. Der neue Versicherungsschutz ist von Grund auf günstiger, sogar wesentlich günstiger, hat weit mehr Inhalte (gemeint sind garantierte Leistung) nicht zuletzt der Unisex Kalkulation,
• die erworbenen Rechte sind zu relativieren, wenn man die Möglichkeiten, die dagegen stehen, wertet
• danke für ihre besonders „notwendige“ Belehrung, die ich als Doppelung von Punkt 2 werte.

Erst im zweiten Schreiben dann, sofern man es genau liest, wird deutlich, dass das Wirksamwerden der Kündigung in der Zukunft liegt. Die eigentlichen Hinweise, die der Kunde sucht, findet sich erst im letzten Teil des Schreibens.

image0020 Ist denn nun gekündigt oder nicht? Central Krankenversicherung
Liebe Central, wurde der Branche PKV nicht schon genug geschadet? Ich erinnere mich hier in das Jahr 2011, als ihr behauptete, Kündigungen nur dann zu akzeptieren, wenn sie im Original vorliegen. Wer das Medium Fax oder E-Mail nutzt um die Kommunikation mit Kunden aufrechtzuerhalten, muss sich juristisch auch denselben Weg als Zugang solcher Papiere „gefallen lassen“.

Die Kündigung ist lediglich schwebend unwirksam und pauschale Behauptung, die Nachteile dokumentieren sollen, sollte man tunlichst vermeiden, wenn man glaubhaft bleiben möchte. der Wechsel von Versicherungsschutz, auch nach mehreren Jahren Laufzeit bei einem Versicherer, zu einem anderen Anbieter mmuss nicht grundsätzlich teurer sein, sollte aber immer den Leistungen folgend besser sein.

Auch Versicherungsschutz gehört regelmäßig geprüft. Gern faxen oder mailen Sie mir, eine Kurzanalyse zu erhalten. Die Grundsätze meines Handelns finden Sie hier. Es geht um ein Miteinander im Sinne notwendiger Informationen für Sie, nicht um Klinkenputzerei.

Frank Dietrich Fachmakler

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