Andere wissen, was wir brauchen?

Mal wieder wird eine Behörde entscheiden, was der Bürger braucht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, die systemische Therapie zu bewerten. Das IQWIG führt nicht den Zusatz „Nutzen“ im Namen, sondern Qualität und Wirtschaftlichkeit. Betrachte ich zwei Fälle, die ich vor Jahren begleiten durfte, so muss ich davon ausgehen, dass es sich dann doch mehr Wirtschaftlichkeit in der Bewertung handelt. Was war passiert? Ein Kind kam mit einem deformierten Schädel zur Welt. Dringender Hilfe war geboten, damit der deformierten Schädel in der Zeit, in der er noch im Wachstum ist, richtig geformt werden kann. Unterbleibt dieses, so wird es sich möglicherweise um einen lebenslangen Pflegefall handeln. Der für eine solche Behandlung vorgesehene und notwendige Helm hat einen Kostenpunkt von unter 2000 Euro, wurde dennoch abgelehnt. Begründung: Kosmetische Eingriffe werden nicht finanziert. Sicherlich nachvollziehbar aber es lang Gutachten von Medizinern vor, die eine medizinische Notwendigkeit, keine kosmetische, bekundeten.

Wir sind dann wohl alle gleich.

Aus diesem Fall, und auch vielen anderen, wurde deutlich, dass sie nicht um den Einzelfall und eine medizinisch notwendige Behandlung geht – sondern, dass man nach dem Prinzip 08 / 15 entscheidet, wer was (noch) bekommt.

Bei einer positiven Bewertung der systemischen Therapie könnte diese Psychotherapieform in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Das zu beurteilen, benötigt das IQWiG und zwei bis drei Jahre.

Bis zu diesem Zeitpunkt leitest dabei, dass gesetzliche Krankenkassen nur Verhaltenstherapie, tiefen­psychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse bezahlen. Auch hier wurde bereits entschieden – wirtschaftlich und nach der entsprechenden „Qualität“.

Bis zur Entscheidung des G-BA bleiben die Kosten für solche Behandlung beim Patienten.

Frank Dietrich

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