Die Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt sich in die falsche Richtung.

Körperlich tätige Berufe mit hohem Risiko, die Arbeitskraft zu verlieren, werden immer teurer in der Absicherung. Meist zu teuer, den Versicherungsschutz finanzieren zu können. Gesundheitliche Vorbelastungen führen sehr oft zu Zuschlägen oder gleich zum Ausschluß.

Immer mehr Produktvarianten, die sich als Alternative zur Absicherung der Arbeitskraft verstehen, finden sich am Markt. Eine der Varianten, die Golden IV, die ich hier mit einigen Eckdaten beschreibe, erfreut sich steigender Nachfrage. Der Anbieter ist auch durch die Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden-BU“ am Markt bekannt.

Die TRIAS AG, ein 100%-tige Tochter der LV1871 hat aktuell die Leistungen der Golden IV, auch „Funktionale Invaliditätsversicherung“ genannt, verbessert.

Um was für ein Produkt handelt es sich?

Der Versicherungsschutz ist eine Alternative, Arbeitskraft abzusichern, wenn auch nicht in Bezug auf die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der ausgübten Tätigkeit, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Körperlich tätige Berufe können sich hier weit günstiger absichern, als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch liegt ein wesentlicher Unterschied darin, dass Vorerkrankungen nicht so schnell zum Leistungsausschluss führen.

In der Tarifvariante Exklusiv, wahlweise mit „Plus-Option“, gibt es ab jetzt eine Option auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Rentenhöhe von 1100 €,
  • Optionszeitraum vom 15. bis 30. Lebensjahr,
  • nur bei verschiedenen Anlässen wie zum Beispiel Schulabschluss, Berufsausbildung, Heirat, Geburt eines Kindes,
  • neu ist auch die verlängerte Meldefrist von sechs Monaten nach einem jeweiligen Ereignis in der Tarifvariante Exklusiv),
  • frühestens 3 Jahre nach Abschluss und 3 Monate nach dem Ereignis nutzbar,
  • bei einer Gehaltserhöhung von mindestens zehn Prozent,
  • bei Arbeitgeberwechsel oder Beförderung oder der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung mit klaren Bezug auf den ausgeübten Beruf, führen hier andere Ereignisse zum Leistungsfall.

  • dauerhafte Invalidität nach einem Unfall (ab 50%),
  • bestimmte Erkrankungen / Organschädigungen, physische Störung oder Geisteskrankheiten, Erkrankungen des Gehirns oder zentralen Nervensystems, Herzerkrankungen, Erkrankung von Nieren, Lunge oder Leber,
  • Verlust von definierten Grundfähigkeiten, die zu einer anbieterdefinierten Bewertung von mindestens 100 Punkten führen. Zum Beispiel: Blindheit, Taubheit oder Verlust der Sprache(Stumm),
  • Pflegebedürftigkeit, definiert durch Hilfebedarf bei mindestens drei Verrichtungen, wie zum Beispiel: fortbewegen Zimmer, aufstehen und zu Bett gehen, An-und Auskleiden, Essen und Trinken, waschen, kämmen/rasieren, Besuch der Toilette (Punktesystem ADL),
  • Krebserkrankung ab Stadium 2,
  • Invalidität, begründet durch Insektenbisse ist mitversichert.

Kapitalsofortleistung bzw. Soforthilfe (Gipsgeld/Heilungshilfe) bei:

  • Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenbehandlung (Dialyse),
  • Verlust von Grundfähigkeiten mindestens 75 Punkten,
  • Krebs ab Stadium 2,
  • Verletzung durch Unfall: Schädelbasisfraktur, Bänderriss, Sehnenriss (2000 €/1000 € in der Tarifvariante Klassik / verdoppelt in der Variante Exklusiv).

Geleistet wird solange die Einschränkungen, die den Versicherungsfall auslösten, bestehen. Nach Ablauf von drei Jahren gibt es keine weiteren Nachprüfungen mehr und optional eine lebenslange Zahlung, sonst bis zum 67 Lj..

Einschränkungen bei Krebserkrankungen:

  • Bei Stadium 2: Kapitalsofortleistung,
  • Bei Stadium 3: Kapitalsofortleistung und Rentenzahlung 24 Monate,
  • Bei Stadium 4: Kapitalsofortleistung und Rentenzahlung max. 48 Monate.

Zusätzliche Erläuterungen:

  • die vereinbarte Rentenzahlung ist Grundlage der Kapitalsofortleistung (6 Monatsbeiträge in der Variante Klassik, 12 in der Variante Exklusiv),
  • erweiterbar mit der „Plus“-Option auf 24 Monate,
  • Gipsgeld/Heilungshilfen werden maximal bis 6000 € (Klassik)/ 12000€ (Exklusiv) gezahlt,
  • Bergungskosten bis maximal 10.000 €,
  • im Tarif Exklusiv sind zusätzliche Leistung des Malteser Hilfsdienstes versicherbar.

Was kostet der Versicherungsschutz?

Ein Gerüstbauer, der mit 35 Jahren den Versicherungsschutz in Höhe von 1000 € lebenslang vereinbart, Nichtraucher ist, kann sich hier bereits ab ca. 17 € in der Variante Klassik versichern. In der Variante Exklusiv mit der „Plus“ -Option zahlt er lediglich 21,05 €. In der Berufsunfähigkeitsversicherung läge der Beitrag bei weit über 100,- €.

Künstlerische Berufe, wie zum Beispiel eine Schauspielerin, die sich mit 41 Jahren in selber Rentenhöhe lebenslang versichert, Nichtraucherin ist, würde in der Berufsunfähigkeit wenn überhaupt, nur sehr schwer Versicherungsschutz finden. Die Beiträge für den Versicherungsschutz sind bereits ab 25 € vereinbar.

Weitere Merkmale:

  • Eintrittsalter von 1-58 Jahre mit jährlicher Verlängerung bei Nichtkündigung bis max. 67 Lj,
  • Leistungsdauer bis 67 oder wahlweise lebenslang,
  • keine oder 3% auf den Beitrag und keine oder wahlweise 1,5% auf die Leistung,
  • Rentenhöhe min.200€ bis max. 3000€ (Kinder bis 17.Lj. 2000€),
  • Verschiedene Berufssportarten,
  • Kinder, bereits ab dem ersten Lebensjahr,  sind versicherbar,
  • Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit,
  • Altverträge können bis zum 31. Juli 2015 umgestellt werden. Vermittler werden angeschrieben.

(Nicht versicherbar: Kampfsportarten, Motorsportarten, Flugsportarten oder Bergsport. Gipsgeld ist bei Berufssportlern nicht versicherbar. Diese definieren u.a. ab einen erzielten Jahreseinkommen von über 3000 € oder auch der Zugehörigkeit zu einer nationalen/internationalen Sportfördergruppe)

Risikogerechte Beitragskalkulation:

  • Raucher / Nichtraucher
  • Berechnung erfolgt jährlich in Abhängigkeit vom Lebensalter und erwarteter Schadenskalkulation

Persönliche Beurteilung:

Ich bin der Meinung, dass eine Berufsunfähigkeit, sofern vereinbar, jeder Alternative am Markt vorzuziehen ist. Ist ein Beruf dort nicht versicherbar, sind die Prämien für den Interessenten nicht finanzierbar oder gibt es zu viele Leistungsausschlüsse, sollte man immer verschiedene Alternativen prüfen, die Arbeitskraft abzusichern. Viele Produkt dieser Art sind am Markt. Entscheidend sind die Definitionen der Ereignisse, die zum Versicherungsfall führen, die Aussschlüsse, Fristen und Einschränkungen.

Ohne Absicherung beruflich tätig zu sein, erachte ich als ein zu hohes Risiko. Geld regiert die Welt – bleiben Sie regierungsfähig.

Gerade auch Studenten oder Berufsanfänger sind sich des eigenen Risiko nicht bewusst. Die Ansprüche gegenüber dem Staat treten erst nach 60 Monaten Zahlung der Mindestbeiträge ein.

Welche der Alternativen die richtige sein kann/ist, zeigt sich individuellen Betrachtung des Einzelfalls. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten es gibt, sich alternativabzusichern, können Sie hier in der Rubrik „Invaliditätsversicherung“ lesen.

9k= Invaliditätsversicherung mit verbesserten Leistungen. Golden IV9k= Invaliditätsversicherung mit verbesserten Leistungen. Golden IV

 

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