Continentale mit einem „besonderen“ Service

Wenn es um Behandlung geht, die durchaus viel Geld kosten können, empfiehlt auch der Ombudsmann in seinem aktuellen Bericht für das Jahr 2014, einen Heil-und Kostenplan vor der Behandlung einzuholen. Natürlich sollte man auch die Antwort abwarten.

Viele Versicherte folgen dieser Empfehlung zum Heil-und Kostenplan. Was man trotz Zusage erleben kann, ist Inhalt dieses Artikels.

Ein Mandant, den ich nicht versicherte, wandte sich mit der entsprechenden Korrespondenz zu einem Heil-und Kostenplan an den Versicherer. Bitte lesen Sie selbst.

2Q== Heil- und Kostenplan. So sollte es nicht sein.Der Versicherer weißt auf Details im Heil-und Kostenplan und auf Tarifmerkmale hin. Er versucht dem Kunden, so hat es für mich den Anschein, einen klaren Hinweis darauf zu geben, worauf er bitte zu achten hat. Der Kunde lässt nun die Behandlung erfolgen und reicht die Rechnung ein.

Die Antwort:

9k= Heil- und Kostenplan. So sollte es nicht sein.Die Erklärung, dann doch gegenüber der ersten Zusage, nur ein Teil zu zahlen, erachte ich als nicht akzeptabel. Der detaillierte Hinweise im ersten Schreiben zu den Tarifmerkmalen widersprechen meiner Meinung nach der Argumentation, nicht geahnt zu haben, wann die Behandlung stattfindet. Wer einen solchen Heil- und Kostenplan einreicht, wird ihn nicht archivieren und es damit gut sein lassen Ich interpretiere die den Vorgang so, dass der Versicherer auf diese Art und Weise, Kosten dem Kunden überlässt, die er später, sofern der Vertrag weiterläuft, nicht mehr zu zahlen hat.

Ein zweiter Vorgang zum Thema Heil-und Kostenplan findet sich hier und ist lediglich eine Wiederholung des hier abgebildeten Hinweises beim selben Anbieter:

Z Heil- und Kostenplan. So sollte es nicht sein.

Reguliert wurde der Kostenpunkt nur auf direkte Nachfrage hin. Wo bitte war der Betreuer? Gab es ihn überhaupt? Wo der Versicherungsschutz ohne Beratung/Berater abgeschlossen? Ich erlaube mir folgende Nachfragen, die für mein Empfinden offen im Raum stehen und geklärt werden sollten. Beide Anbieter wurden auf ihr Verhalten angesprochen. Die Resonanz war einheitlich: es wurde nicht geantwortet!

  • Wie bindend ist eine Aussage zu einem Heil-und Kostenplan vom Anbieter selbst, der eine Sorgfaltspflicht hat?
  • In welchem Sinne entscheidet der Anbieter? Ist es der Versicherte oder das Unternehmen selbst?
  • Warum wird ein Hinweis gegeben, vorher anzufragen, wenn doch die Kosten der Anfrage nur auf direkten Hinweis dann doch schlussendlich erst beglichen werden?

Wer die Zusage für einen Heil-im Kostenplan erhalten hat, kann nicht grundsätzlich sicher sein, die ihm zugesicherten Kosten (wenn denn überhaupt etwas klar zugesichert wurde) auch beglichen zu bekommen. Sehr oft findet meine Hinweis der „erstattbaren Kosten). Was ist damit genau gemeint?

Mehr Hinweise zum Thema private Krankenversicherung finden Sie bei mir im Downloadcenter. Geht es um eine Betreuung? So geht es auch um ein persönliches Gespräch mit einer Einzelfallentscheidung. Gern sind wir bereit, eine Betreuung, die solche Dinge ausschließt, zu übernehmen.

 Frank Dietrich Fachmakler

Große Zufriedenheit – Private Krankenversicherung

Antragsfragen – Haftung – Lösung

 

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