Mehr Einkommen benötigt mehr Absicherung

Im April verbesserte der Anbieter erst seine Bestimmungen im Krankentagegeld. Krankentagegeld dient als Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit und wird sowohl von Vermittlern als von vielen Versicherten in seiner Bedeutung unterschätzt. Nicht nur, dass sehr viele, gerade neu beginnende Selbstständige und Freiberufler ihr Tagegeld gänzlich weglassen , sondern auch, dass dieses in seiner Höhe falsch bemessen ist. Für die richtige Höhe gibt es diverse Faustformeln. Eine sehr einfache ist die, sein Netto durch 30 Tage zu teilen und 25 € hinzu zu addieren. Das ist zulässig, da es keine Bereicherung gegenüber dem Einkommen bei Ausübung des Berufes ist.

Ist das Tagegeld zu gering versichert, so kann es bei längerer Arbeitsunfähigkeit zur Gefährdung der finanziellen Existenz kommen. Eine regelmäßige Überprüfung der Einkommensabsicherung ist zwingend notwendig, will man für alle Fälle abgesichert sein. Nicht ist steter, denn der wandel – gemeint ist das Einkommen. Übrigens gilt das auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Hallesche als für mein Empfinden ein ausgezeichneter Privater Krankenversicherer, bietet regelmäßig im Frühjahr eine Erhöhung des Krankentagegeldes an. Nicht alle Anbieter haben ein so genanntes dynamisiertes Krankentagegeld.

Die Dynamisierung erlaubt die Erhöhung des Krankentagegeldes auch bei vorhandenen oder zwischenzeitlich erworbene Erkrankungen, die eine Gesundheitsprüfung, wie es bei anderen Anbietern notwendig ist, die Absicherung zu erhöhen, verhindern würde. Eine weitere Besonderheit ist es, dass Anpassungen von Krankentagegeld beim diesem Anbieter bis maximal 15 € mehr keinen Gehaltsnachweis benötigen. Geht der Anpassungsbedarf darüber hinaus so ist das Vorjahresgehalt zu belegen. Die Erhöhung des Jahresgehaltes oin 2014 ist Grundsvoraussetzung einer Anpassung per Option.

Z Hallesche Krankentagegeld - Aktion (Dynamisierung)

Quelle: Hallesche

Die Erhöhung selbst ist sehr einfach zu beantrage. Im Schreiben des Anbieters an den Kunden befindet sich eine noch zu bearbeitende Antwort. Die Vorjahreseinkommen sind einzutragen. Bei der Halleschen ist, entsprechend der Definition des durchschnittlichen Jahres Bruttoeinkommens, welches in Höhe von 80 % abgesichert werden darf, auf diesen Wert zu achten.

Erhöht werden kann nur um volle Euro Beträge, nicht um einzelne Cent. Die Beantragung muss bis zum 1. Juli diesen Jahres vorliegen. Danach geht es nur mit Gesundheitsprüfung.

Weitere Grundsätzlichkeit zum Thema Tagegeld:

Wie auch der Versicherungsschutz der Krankenversicherung selber beruht die Absicherung auf einer Vielzahl von komplex miteinander verbundenen Bestimmungen – dem Vertragstext des Krankentagegeldes.

Fast immer wird das Krankentagegeld dort beantragt, um die Krankenversicherung bestehen soll. Das ist nicht wirklich immer sinnvoll. Eine Kombination zweier Anbieter kann durchaus mehr Sinn machen, ein Mehr an Leistungen bringen. Es empfiehlt sich neben der richtigen Höhe des Versichertentages also auch zu prüfen, welche Einschränkungen es gibt.

Frank Dietrich Fachmakler

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