Beiträge im Laufe der Zeit

Jährlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch der Beitrag für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung – so auch für das kommende Jahr 2016 .
Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 50.850,- € steigen. Infolge erreicht die Gesamtbelastung (Krankenversicherung/Pflegepflichtversicherung) in der Spitze den stolzen Beitrag von fast 730 €! Damit wird es noch nicht genug sein, denn das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt weiter und immer schneller an.

BAP-GKV Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge steigen!

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Der Zusatzbeitrag, zum Zeitpunkt seiner Einführung, lag bei durchschnittlich 0,9 % (einkommensabhängig) wird auch angepasst werden. Man spekuliert sogar auf bis zu 2 % in 2017. Die dadurch entstehenden Mehrbelastung trägt allein der Versicherte, so sieht es die letzte Reform vor. Die Mehrbelastung läge dann bei über 84 € mehr für den Versicherten pro Monat! Damit steigt die Gesamtbelastung auf ca. 810,- € an (die von 2016 auf 2017 steigende Beitragsbemessungsgrenze noch nicht eingerechnet).

Mehr Beitrag bedeutet aber nicht zwangsläufig mehr Leistungen. Aus der Erfahrung Gesundheitsreformen wissen wir, dass oft Gegenteiliges der Fall ist. Elf große Gesundheitsreformen und weit über 100 gesetzliche Bestimmungen haben den Beitrag seit den siebziger Jahren um über 1140% steigen lassen.

Gleichzeitig verringerten sich die Leistungen, einzelnen fielen gänzlich weg – Zuzahlung stiegen weiter an. Wo in dieser Welt hat man dem gesetzlichen Ruf zu folgen, immer mehr Geld für immer weniger Leistung zu bezahlen? Das System ist derart intransparent, dass sogar die beteiligten Akteure auf gleiche inhaltliche Fragen unterschiedliche Antworten geben.
Die unterschiedliche Systeme, hier im Schaubild:

PKV-GKV Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge steigen!„Solidarische Leistungen“ stehen einem Vertragsrecht gegenüber.

Welche Möglichkeiten hat ein Versicherter?
Im Grunde nur die, die der Staat ihm zuspricht. Ein „Schutzbedürftiger“, was auch immer damit gemeint ist, kann bei Beitragssteigerungen ein Sonderkündigungsrecht ausüben und eine andere gesetzliche Kasse für sich wählen.

Zu befürchten bleibt erneut, dass sehr viele Menschen ihre Kasse wechseln werden und damit wiederum Geld sind dem System verloren geht (Verwaltung), welches an anderer Stelle benötigt wird. auch bleibt es weiterhin zu befürchten, dass „Fässer ohne Boden“, wie es wohl die elektronische Gesundheitskarte darstellt, nicht geschlossen werden.

Wer die freie Wahl hat, also nicht pflichtversichert ist, dem steht auch das System der privaten Krankenversicherung zur Verfügung. Aber Achtung! Nur ein Bruchteil der Tarife, die sich am deutschen Markt befinden, sind derart inhaltlich ausgestaltet, dass sie sich mit dem gesetzlichen Bruder, wenn es um die umfassenden Leistungen geht, messen können. Auch unterscheiden sich die Bewerber in ihren durchschnittlichen Anpassungen, gemeint sind auch hier steigenden Beiträge.

In den letzten zehn Jahren haben viele der Anbieter in der private Krankenversicherung weniger Anpassungen zu verzeichnen als der durchschnittliche Erhöhungssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung – bei gleichen Leistungen. Die private Krankenversicherung passt nicht zu jedem. Worauf ist zu achten? Auf meiner Homepage finden Sie zum Thema gesetzlich/privat viele Informationen, die sie auch in Form eines Leitfadens im Downloadcenter herunterladen können.

Jeder Fall ist eine Einzelfallbetrachtung. Nur wer die systemimmanente Unterschiede im einzelnen kennen gelernt hat und diesen Bezug auf seine Lebensplanung und seine Möglichkeiten setzt, wird hier die richtige Entscheidung treffen können. Gerne helfen wir dabei.
Sollten Sie bereits in der privaten Krankenversicherung sein und glauben, wissen aber nicht, ob und welche Leistungen fehlen, so bieten wir hier eine kostenfreie Erstanalyse an. Egal, wie diese ausfällt, Sie entscheiden ob und was zu tun wäre/sein könnte.

 Frank Dietrich Fachmakler

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