Familienplanung

Wer eine eigene Familie plant, hat auch die Kosten im Auge zu behalten. Immer wieder stellen sich dabei dieselben folgenden Fragen: wie wird sich die Beitragslast darstellen? Ist die beitragsfreie, sofern möglich, gesetzliche Krankenversicherung für Kinder der richtige Weg – insbesondere auch unter Aspekten der Leistungsinanspruchnahme? Ist er der Private Versicherungsschutz, der grundsätzlich nicht teurer sein muss, auch wenn es mehr als nur ein Kind sein soll?

Karriere:

Auch ist die berufliche Planung, gemeint ist die Karriere, in der Familienplanung mit zu beachten. Es geht nicht nur darum, zu planen ob und wie viel Zeit man für den Nachwuchs hat. Es geht mit darum, den Versicherungsstatus, der mit der Entwicklung der Karriere sich verändern könnte, zu berücksichtigen.

GKV – Mitversicherung der Kinder

Um ein Kind gesetzlich beitragsfrei mit versichern zu können müssen die Eltern gesetzlich krankenversichert sein oder, sofern einer der beiden privat versichert ist, darf dessen Einkommen nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein und damit auch höher als des gesetzlich versicherten Partners.

Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Paragraph 10 SGB V geregelt. Sie gilt grundsätzlich für alle minderjährigen leiblichen/adoptierten Kinder beider Ehegatten oder bei gleichgeschlechtlichen Partnern in einer „eingetragenen Lebensgemeinschaft“. Eine Mitversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr der Sprösslinge, solange sich diese in einer Schul-/Berufsausbildung befinden, möglich. Darüber hinaus gibt es in Sonderfällen noch weitere Möglichkeiten der beitragsfreien Mitversicherung.

Haben die Kinder hingegen Einkommen (möglicherweise wurden Einkommen aus steuerlichen Gründen übertragen), so ist die Grenze von 395,- € monatlich zu beachten. Bild einer der Sprössling einen Minijob aus, ist also schon alt genug, das zu tun, so wählt die Verdienstgrenze für die kostenlose Mitgliedschaft in Höhe von 450 € monatlich.

Gesetzlich oder privat?

Leider entscheiden sich die meisten der werdenden Eltern grundsätzlich für den gesetzlichen Versicherungsschutz in dem Glauben, dass der private Versicherungsschutz, begründet dadurch, dass es keine beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder gibt, dass dieser teurer ist/sein muss.

Falsch!

Die Kosten, die für Versicherungsschutz entfallen, sind grundsätzlich zweierlei: es geht um den Preis, der monatlich zu zahlen ist und der meistens mit dem Wortbeitrag verstanden wird. Der Beitrag selber ist die Summe aus Preis und zusätzlichen Aufwendungen, dass gesteckte Ziel der Absicherung zu erreichen. Was ist gemeint?Beitrag-und-Preis.. Familienplanung - Krankenversicherung - ein Kommentar Grundsätzlich gilt, dass unter Berücksichtigung des maximalen Beitrages/Preises für die Mitgliedschaft in der GKV, mindestens ein Teil der Eltern und 2-3 Kinder versichert werden können. Damit widerspreche ich klar und deutlich dem für mich nicht nachvollziehbaren Glauben, in der GKV sei es günstiger, sofern man eine Familie hat.

Ist der Versicherungsschutz zudem sorgfältig und unter Aspekten der möglichen Leistungsinanspruchnahme am Markt der PKV Tarife gewählt, so kann, je nach Leistungsfall, auch mehr an Kosten versichert sein. Das entlastet die junge Familien und sollte deshalb grundsätzlich vor der Entscheidung, wohin es denn geht, geprüft werden.Worauf dabei zu achten ist und welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie mithilfe eines Leitfadens zur Thematik bei mir hier im Downloadcenter erfahren.

Frank Dietrich

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