Beamtenehe und Beihilfe – staatliches Versagen.

Am 12. September 2014 erschien bei „Geldtipps“ ein Artikel, der davor warnt, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist man Ehepartner eines Beamten. Ich denke mir, vor unüberlegtem Handeln muss grundsätzlich gewarnt werden. Die dortige Überschrift scheint also nicht wirklich gelungen, weckt aber die Aufmerksamkeit. Ein aktueller Vorgang, der mit einer solchen Überschrift zweifelsfrei mit angesprochen, ist Grundlage dieses Artikels.

Es geht um eine alte Thematik, die von Staatswegen nicht befriedigend geregelt ist. Ein großer Teil der Ehefrauen von Beamten nutzen bei Wegfall ihrer Krankenversicherungspflicht (Beihilfefähigkeit) die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Mit der Wiederaufnahme einer eigenen Tätigkeit (über ein gewisses Einkommen hinaus) kehrt die Versicherungspflicht allerdings wieder zurück. Betrachten wir beide Szenarien:

  • Wer spät in die Versicherungspflicht zurückfällt, erfüllt meist nicht die gesetzliche Vorgabe, in der zweiten Lebenshälfte 9/10-tel gesetzlich versichert gewesen zu sein und kommt damit nicht in den sogenannten KvdR (den Verein der Rentner). Wo aber liegt das Problem? Pflichtversicherte Rentner, diese also, die sich in dem Verein wieder finden, haben gänzlich andere zur Beitragsbemessung herangezogene Einkunftsarten. Wer sich dort nicht wieder findet, hat so ziemlich jeder Einkunftsart zum Einkommen hinzuzurechnen und darauf den Beitrag zu bezahlen. Aus diesem Grunde möchte ich auch freiwillig gesetzlich versicherte, die weit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen darauf hinweisen, dass der Beitrag später in der gesetzlichen Kasse höher sein könnte, als beim privaten Bruder. Sicherlich war in das bekannt – richtig? Sofern das für Sie ein neuer Zusammenhang ist, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, sich dieses erläutern zu lassen.
  • Im zweiten Beispiel besteht die Ehe zwischen einem Beihilfeberechtigten und seinem/ihrem Partner. Verstaubt nun der Beihilfeberechtigte, entfällt zu diesem Zeitpunkt auch die Beihilfeberechtigung und der Beitrag, der zuvor und 70 % subventioniert wurde, wird nun zu 100 % verlangt.

Dieses Szenario erlebte eine Dame, die sich an mich wendete und um Rat bat. Sie hatte bereits eine Odyssee hinter sich.  Ihr Mann verstarb, die Beihilfe entfiel, der Beitrag explodierte und übertraf die Renteneinnahmen. Viele staatliche Stellen wurden befragt.  Keine, definitiv keine hatte auch nur eine Vorstellung von dem Problem oder konnte Lösungen vorschlagen, verwies darauf, nicht zuständig zu sein und empfahl eine andere staatliche Stelle.

Erschütternd war die Aussage der SPD, Bereich Gesundheit, die sich für die Bürgerversicherung einsetzte. Die mir vorliegenden Unterlagen sind fast 10 cm stark und darin befindet sich auch diese Aussage gut dokumentiert. Der angesprochene bezichtigte die private Krankenversicherung als den Übeltäter, nicht aber die gesetzliche Regelung, die der Versicherer befolgt. An einer Lösung schien der Ratgebende nicht interessiert zu sein. Stattdessen bot er an, es in der Illustrierten Stern zu veröffentlichen (Stimmungsmache!)

Dazu folgender Gedanke:

Bildung und Berichterstattung

Vor vielen Jahren wurde ich zu einem Fernsehinterview eingeladen. Es ging um das Thema Gesundheit also auch um die private Krankenversicherung. Die Kenntnisse des Moderators zum Thema waren denkbar gering und ungenügend. Seiner Meinung nach steht die private Krankenversicherung zu hohem Zahnersatz, geringe Beiträge sowie Chef Arzt und Zweibettzimmer. Diese Angebote finden Sie grundsätzlich bei Ihrem Versicherer, dennoch sind sie alle nicht gleich. Meine fachliche Kritik und der Hinweis auf weit mehr Bestimmungen, die zur Unterscheidung wichtig sind, wurden nachträglich herausgeschnitten!

Ich vermute, dass die Vielzahl von Berichterstattern/Reporten zum Zeitpunkt des Beginns ihrer Tätigkeit geldknapp waren. Der Wille, zu sparen, trieb sie vom Status her berechtigt in die private Krankenversicherung. Mit den dürftigen Kenntnissen Wurde der Preis zum Dreh und Angelpunkt der Entscheidung. Natürlich musste es dann kommen, die eigentlich schon vorhersehbar. Benötige Leistungen, die der Interessent nicht in der Absicherung berücksichtigt hatte, zu den er vom Vermittler auf Basis des §61 VVG. auch nicht zu informieren war, wurden nicht bezahlt.

Mit welcher Sichtweise soll jemand, der solche Erfahrung gemacht hat, später über die Systeme berichten? Die selbstverschuldete Inkompetenz wird zur Grundlage der Berichterstattung.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur dann richtig, wenn einem die eigene Gesundheit so viel wert ist, dass man immer den Zugriff auf Spitzenmedizin haben möchte. Einen anderen Wechselgrund sollte man nicht haben.  Entgegen der üblichen Aussagen ist die gesetzliche Kasse in den letzten 15 Jahren stärker im Beitrag gestiegen als Hochleistungstarife der PKV. Einsteigertarife und Billigangeboten verzeichnen seit vielen Jahren höhere Anpassungen und sind Grundlage für das Märchen der unbezahlbaren Beiträge. Ich selber, Mitte 50, bin noch nicht sehr lange bei meinem Versicherer aber zahlt noch immer knapp über 350 € Beitrag. In den letzten zwölf Jahren, die meine Versicherungszeit definieren, hatte ich eine Anpassung von 60 €! Lesen Sie bitte dazu auch die Studie, die von zwei politischen Parteien in Auftrag gegeben wurde.

Ungeschminkte Informationen

Schon 2012 gab es Informationen, die politischen Entscheidern vorgelegt wurden. Die Behauptung, die PKV sein Alter schnell unbezahlbar, hat sich als Märchen herausgestellt. Wer sich umfassend informiert, wird eine entsprechende Studie auf wissenschaftlich hohem Niveau finden, die das eindeutig belegt. man muss nur wollen!FCHbl Ehepartner von Beamten und Beihilfe in der PKV

Unabhängige Informationen, frei von Polemik, Werbung oder nur halb ausgeführten Recherchen, zu den systemimmanenten Unterschieden der Systeme, finden Sie bei mir schriftlicher Form im Downloadcenter. Eine persönliche Beratung/individuelles Gespräch, ob die PKV für Sie passt, biete ich zudem an. Nicht wirklich selten zeigte sich, dass ein Interessent dann doch er in der GKV bleiben sollte. Die PKV basiert auf einem Vertragsrecht und das begründet bestimmte Einsichten und Verhaltensweisen eines dort Versicherten.

Frank Dietrich Fachmakler.

 

Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.

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