Pflegezusatz und Beitragsvorsorge

Bei Signal Iduna kommt es im in der Pflegezusatzversicherung / Beitragsentlastungstarif zum 1. Juli zu einer  Dynamisierung, erstmalig im Beitragsentlastungstarif „peB“.

  • PflegeSTART
  • PflegePlus
  • PflegeTOP
  • EPT

Die Dynamik im Beitragsentlastungstarif soll den Wert der Vorsorge für später erhalten. Die Erhöhungsaktion, für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bedingungsgemäß zum 1. Juli 2015 durchgeführt. Die Anpassung in Höhe von 10 % bezieht sich auf den vertraglich vereinbarten Gesamtentlastungsbeitrag der Pflegezusatzversicherung.

  • Betroffen sind Verträge, die vor dem 1.1.2015 bestanden;
  • ausgenommen sind Verträge nach diesem Datum oder die, die bereits geändert wurden;
  • der neu ausgestellte Versicherungsschein wird kurzfristig versendet;
  • ein möglicher Widerspruch zu Dynamik kann bis Anfang August schriftlich erklärt werden;
  • individuelle Erhöhungen können auch außerhalb dieser Aktion beantragt werden.

Dynamik Pflegezusatzversicherung (Pflegegeld):

  • Erhöhung um 10 % bis maximal 121 € Tagessatz
  • gültig für Personen die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Versicherungsschutz durchgehend in den letzten drei Jahren vor Zeitpunkt der Erhöhung bestanden haben oder/und nicht schon geändert wurden.
  • Im älteren Tarif „EPT“ wird bedingungsgemäß der Beitrag erhöht. Entgegen der neueren Tarife errechnet sich die dadurch neue Leistung nach Maßgabe der technischen Berechnungsgrundlagen und nicht pauschal.
  • Maximale Absicherung nach der Aktion liegt bei einen 155 € Tagessatz.
  • Auch hier gelten, dass der Tarif bereits vor dem 1.1.2015 versichert sein musste und die Person das 55 Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Besonderheiten:

Auch laufende Versicherungsfälle werden in der Pflegezusatzversicherung von der Erhöhung berücksichtigt. Auch hier gilt dieselbe Widerspruchsfrist.

Eckdaten Leistungsinhalte: Beispiel Signal Iduna Pflege TOP.

Bei der Pflegezusatzversicherung / Tagegeld ist eine individuelle Gestaltung nicht angedacht. Geleistet wird nach festen prozentualen Regelungen. Begründet durch vereinfachte Gesundheitsfragen besteht eine Wartezeit von drei Jahren, die bei Unfällen fällt. Die Prozentsätze gelten immer vom vereinbarten Tagessatz

  • Pflegestufe 1:30 %
  • Pflegestufe 2:70 %
  • Pflegestufe 3: 100 %
  • Pflegestufe „0“: 10 % der vereinbarten Leistung aus Pflegestufe 3
  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe eins
  • Einmalzahlung bei Pflegestufe drei (90 mal Tagessatz)
  • Geltung: de WR, EU und Schweiz

Gesundheitsfragen der Pflegezusatzversicherung:

  • Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden: Alkohol- /Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulerosa), Depression, Diabetis mellitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Rheumatische Erkrankungen, Schlaganfall?
  • Beziehen Sie Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder haben Sie diese Leistungen beantragt?
  • Größe und Gewicht.
  • Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen wegen anderer kontroll- und behandlungsbedürftiger Erkrankungen statt?

Die Pflegezusatzversicherung ist immer noch ein Stiefkind, wenn es um die Absicherung der riesigen geht. Ich erachte dieses Produkt, begründet durch die geminderten Gesundheitsfragen als durchaus interessant.

Bitte auch hier die allgemeinen Vertragsbestimmungen beachten. Gemeint sind insbesondere Ausschlüsse und Obliegenheiten.

Frank Dietrich Fachmakler für die Pflegezusatzversicherung

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