Die Branche verlor in den letzten Jahren immer mehr an gutem Ruf.

Überhöhte Provisionen, Provisionsexzesse, groß angelegte Bordellbesuche, um nur einige der Dinge zu nennen, waren die Grundlage der immer stärker werdenden Regulierung des Marktes. Wer in Deutschland „darf“ noch sein verdientes Geld erst in 5 Jahren (Stornohaftung) ausgeben, haftet aber wie ein Anwalt?
Ein aktueller Vorfall bei Signal Iduna ist Anlass für diesen Blogartikel. Wie bekannt ist, ist ein Versicherer dazu verpflichtet, sofern er seine Aufgabe auch im Interesse der Versichertengemeinschaft wirklich wahrnimmt, für zu erwartende Behandlungen oder bestehende Erkrankungen, sowie ein noch mögliches Rezidiv, vor Vertragsschluss einen entsprechenden Zuschlag zu nehmen.
Immer wieder scheinen Vermittler damit Probleme zu haben, diesen zu vermitteln. Vollständig unverständlich! Auch möchte ich am Rande bemerken, dass ein Risikozuschlag für eine definitiv nicht ausheilende Erkrankung ab einer gewissen Höhe nicht mehr akzeptiert werden sollte. Mit jeder Beitragsanpassung wird auch dieser Zuschlag höher und führte sehr wahrscheinlich in späten Jahren in die Unbezahlbarkeit. Das scheint so aber nicht jeden zu stören, der vermittelt oder Vermittler berät.

Bitte lesen Sie selbst.

RZ Die schöngerechnete PKV. Achtung Risikozuschlag.Ich denke, hier finden sich kaum noch Worte. Für mein Empfinden gehört so etwas verboten. Warum? Der Maklerbetreuer unterstellt, anscheinend lebenslang, ein Arbeitgeberzuschuss und Leistungsfreiheit, geht nicht darauf ein, dass die Zuschläge dieselbe Anpassung erfahren, wie der Tarif. Im Rentenalter wird der Zuschlag ohne jedes Schönrechnen selbst zu Zahlen sein.

In der Werbung des Anbieters, wie man auch hier erkennen kann, geht es um Beitragsrückerstattung, Gesundheitsbonus und einen eventuellen Verhaltensbonus. Beachtlich ist auch das geringe Krankentagegeld gegenüber einem Angestellten, der versicherungsfrei ist. Hauptsache billig?

Wer sich eine Yacht kauft möchte wissen, dass sie schwimmt, auch wenn es mal mit dem Wetter schwierig wird. Die Yacht im Trockendock zu bewerten, kann nicht zielführend sein. Übersetzt in die Krankenversicherung heißt das, dass man eine Krankenversicherung immer unter den Aspekten der Leistungsinanspruchnahme beurteilen soll und nicht bei unterstellter Leistungsfreiheit.

Bei Leistungsinanspruchnahme entfällt die Beitragsrückerstattung und auch die weiteren Boni. Mit diesen Dingen warb bereits die Central, wenn ich mich richtig erinnere. Übrigens war dieser Herr vorher dort beschäftigt! Nichts dazugelernt?
Eine private Krankenversicherung ist kein Girokonto oder Steuersparmodell, sondern definiert sich einzig und allein durch die garantierten und einklagbaren Leistungen. Geht es ausschließlich um die Menge dieser garantierten Leistungen, also dem gekauften Versicherungsschutz, so habe ich es in den letzten Jahren nicht erlebt, dass ein Mandant diesen Versicherer wählte. Ganz im Gegenteil! Die dort Versicherten, auf garantierte Inhalte beraten, äußerten sofort den Wunsch eines Wechsels. Gibt es andere Erfahrungen?
Der Glaube, gut und mindestens entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein, ersetzt nicht die Notwendigkeit einer inhaltlichen Prüfung.

Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschutz auch Ihren Ansprüchen genügt und ob Sie die Leistung, die nicht versichert sind, selbst finanzieren können. Welche das sind? Hier haben Sie die Möglichkeit das zu erfahren. Wesentliche Kriterien der PKV finden Sie hier oder in Form eines Leitfadens im Downloadcenter.
Senden Sie gleich jetzt, unverbindlich und kostenfrei, ihren Versicherungsschein. Eine Kurzanalyse wird die Antwort sein. Lesen Sie bitte vorher auch die Grundsätze unseres Handelns.

Frank Dietrich Fachmakler

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