Macht das Sinn?

Als gesetzlich krankenversichert, ist man per Gesetzt ab dem 1.1.2014  dazu verpflichtet die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu benutzen.

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einem Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 07.11.2013. Geschätzte 5 % der gesetzlich Versicherten haben eine solche Karte – mit Bild – noch nicht.

In Zeiten, in denen es um Datenschutz, nicht zuletzt der NSA Affäre wegen geht, spricht man von einem „überwiegenden“ Interesse der Versichertengemeinschaft daran, dass personenbezogene Daten auf der Karte gespeichert werden. Der gläserne Mensch – wieder sind wir ein Schritt weiter – die Karte ist, so meine ich, gegen das Auslesen der Daten durch Dritte, nicht wirklich abgesichert. Schon der Weg, den das Bild eines Versichert nimmt, auf die Karte zu komme, ist fragwürdig.

Das Bild, ein Bild, besser gesagt, wird an die Kasse gesendet. Wer aber prüft die Identität des dort abgebildeten – ist es der Versicherte, sein Bruder, der Nachbar? Die alten Karten verloren zwischenzeitlich Ihre Gültigkeit. Am 30.09.2013 war Schluss damit.

Wer prüft?

Das obligatorische Foto der neuen Karte erleichtere die Identitätskontrolle und verhindere damit einen Missbrauch der Karte, so die Behörden. Wunschdenken statt gelebter Realität?

Weder das Foto, noch die Speicherung personenbezogene  Daten verletzten, so das Gericht, das Sozialgeheimnis des Antragstellers oder sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 Grundgesetz).

premium-circle-Kopie6 Die elektronische Gesundheitskarte-Segen oder Fluch

Man begründet das, wie schon oben erwähnt, mit dem Allgemeininteresse der Versicherten – gibt es dieses Interesse wirklich und nicht nur auf dem Papier?

Per Gerichtsbeschluss sind nun alle GKV Versicherte dazu verpflichtet, an dem Vorgang aktiv mitzuwirken, damit auch jeder eine Karte hat.

(SG Berlin, Beschluss v. 07.11.2013, Az. S 81 KR 2176/13 ER).

Warten wir, was noch kommt, denn das wird Schritt eins von vielen sein, die noch folgen werden, uns besser verwalten zu können. Sie wissen ja, es ist immer entscheidend, wer kontrolliert oder sogar abgehört wird – siehe die aktuellen Entwicklungen in der Handy Abhöraffäre.

Eines ist definitiv heute schon zu erkennen – sorgsam werden die Daten nicht erhoben, denn niemand prüft die Identität der Person auf dem Bild. Wie werden diese verwaltet werden?

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Warten Sie nicht – informiere Sie sich – 2014 ist schnell da und wieder ist man älter.

Infos für die Private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegezusatzversicherung

Letzte Beiträge

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt