Wer sitzt vor mir?

Wer Versicherungsschutz sucht, hat das Problem zu lösen, denn persönlich richtigen Tarif für die benötigte Absicherung zu finden. Verklausulierungen, Versicherungsdeutsch und eine meist sehr hohe Zahl an Details, die bei der Auswahl zu beachten sind, erschweren die richtige Wahl zudem. Im Bereich der Privaten Krankenversicherung ist ein Höchstmaß an Details zu beachten, denn der Versicherungsschutz sollte nicht nur Privat genannt werden, sondern auch wirklich privat versichern. Leider ist das, geht es um umfassende Leistungen, wie aus der die GKV bekannt, nur sehr selten wirklich der Fall.

Nicht nur der Verbraucher hat dieses Problem, sondern auch die Vermittler sehen sich diesen Dingen ausgesetzt und es stellt sich die Frage, wer berät mich und welche Haftung trägt dieser Vermittler mir gegenüber. Blauäugigkeit ist in Deutschland weit verbreitet, geht es um die Wahl des Versicherungsschutzes. Nur aus diesem Grunde ist es greifbar, dass Onlinerechner, auf Beitragsvergleiche nebst weniger Parameter, noch immer eine Existenzberechtigung zu haben scheinen, Ratings noch immer die Verkaufszahlen hochhalten und gute Rhetorik davon ablenkt, dass Policen verteilt werden, statt fachlich kompetent zu beraten.

Das Risiko, den Folgen einer Falschberatung ausgesetzt zu sein, ist nie wirklich verhinderbar aber in den Wirkungen minder bar. Der Gesetzgeber hat eine Protokollierungspflicht seit vielen Jahren am Markt. Es beginnt mit dem Anlass der Beratung, führt über die Analyse des tatsächlichen Bedarfes entgegen der bereits vorhandenen Absicherungen des zu beratenden Risikos. Die Dokumentation der gemachten Angebote erfolgt mit Risikohinweisen des Vermittlers, an welchen Stellen sich die gemachten Angebote unterscheiden. Eine ausreichende Zahl der Angebote, damit sind mindestens drei gemeint, ist vorgeschrieben. Welche Haftung die Aussagen des Vermittlers gegenüber dem Kunden haben hängt vom Status des Vermittlers ab. Viele Menschen in Deutschland ahnen nicht einmal die Unterschiede, die es am Markt gibt.

Betrachten wir die Industrie und große Wirtschaftsunternehmen, so wird deutlich, dass man sich hier von Beginn an mit dem Makler ins Gespräch begab. Der Grund ist einfach. Entweder war die Beratung und die Wahl des Versicherungsschutz richtig und im Leistungsfall wird gezahlt die Wahl war falsch und die damit erbrachte Leistung des Vermittlers, und es zahlt die Haftpflicht des Vermittlers.

In Deutschland vermitteln Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten und Makler.

Wo ist der Unterschied?

Der Versicherungsvertreter, auch Ausschließlichkeitsvermittler genannt, ist für einen Anbieter am Markt vermittelnd tätig. Das beschränkt die Auswahl der möglichen Angebote. Zudem geht ein solcher Vermittler als der „verlängerter Arm“ der Gesellschaft. Der Vermittler steht nicht rechtlich auf der Seite des zu beraten Kunden steht. Auch gilt, dass die diesen Vermittler gegenüber gemachten Angaben dieselbe Gültigkeit haben, als wären sie direkt gegenüber der Gesellschaft gemacht worden. Er ist das angestellt oder als Handelsvertreter gemäß Paragraph 84 Handelsgesetzbuch (AGB) tätig. Eingeschränkte Produktauswahl direkt vom Anbieter, meist vermittelt mit Prospekten und Werbeslogans, die auf das “Besondere“ des Anbieters verweisen, was auch immer das im Einzelfall sein kann.

Der Mehrfachagent hingegen vermittelt für mehrere der Marktteilnehmer. Auch er steht nicht auf Seiten des Interessenten, hat aber zu mindestens eine größere Auswahl von Produkten, die er anbieten kann. Die Zahl der Anbieter, die er vertritt liegt bei mindestens zwei. Er hat eine Zulassung gemäß Paragraph 34 die Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Der Makler, auch als „Sachwalter“ des Kunden tituliert, steht rechtlich auf der Seite des Interessenten und haftet für alle gemachten Angaben. Er vertritt die Interessen des Versicherten auch gegenüber dem gewählten Versicherer. Grundsätzlich kann dieser jeden Anbieter am Markt vermitteln. Besonders entscheidet hier die fachliche Kompetenz, denn diese ist die Handlungsgrundlage des Vermittlers. In der Versicherungswirtschaft gibt es derart viele Risiken, dass die Produktvielfalt nahezu unüberschaubar ist. Jedes der Produkte beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmung  in den meist komplexen Vertragswerken. Ich meine, dass es nicht für einen Makler, meist Einzeltäter oder nur mit wenigen Kollegen in einer Assekuranz tätig, möglich ist, das Gesamtgebiet der Versicherungswirtschaft abzudecken. Spezialisierung tut not, den Beratungsauftrag auch wirklich nachhaltig und fachlich auf hohem Niveau erfüllen zu können. Das Lager der Makler teilt sich daher, so mein Empfinden, in zwei Lager. Es ist der Allrounder der alles kann, meist von allem aber nur immer ein bisschen. Im Gegensatz dazu steht der Fachmakler, der sich bereits vor langer Zeit auf gewisse Risiken spezialisiert hat, sich ständig weiterbildet und daher auf fachlich hohem Niveau beraten kann.

Fachwissen und Auswahl

Egal, wen sie hier als Vermittler bevorzugen, achten Sie immer darauf, dass sie per so genannter Erstvorstellung erfahren, wer vor Ihnen sitzt. Achten Sie auf die Protokollierung des Vorgangs, beginnend mit dieser Erstvorstellung, hin über die Analyse des vorhandenen Risikos, gefolgt von detailliert dargestellten möglichen Absicherungen und deren Abgrenzungen zueinander (Risikohinweise), bis hin zur Begleitung bei Antragstellung, dem Nachgespräch bei Erhalt der Police und späteren Betreuung. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Nicht immer sind sie leicht zu erkennen, ein genauer Blick hingegen teilt schon oft Spreu von Weizen. In vielen Fällen reicht bereits ein Blick auf die Homepage, die Wortwahl des Vermittlers in Bezug auf Produkte und die Zeit, die sich für Ihre Beratung nimmt, zu unterscheiden, welches Interesse der Vermittler hat.

Frank Dietrich Fachmakler

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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