Continentale KV und Leistungszusage:

Am 20. Juli 2014 schrieb ich bereits zu diesem Vorgang. Ein Versicherer, der mit besonders guten Leistung wirbt, obwohl die Werbung mich eher an Autowerbung oder „Schöner wohnen“ erinnert, dokumentiert in meinen Augen, dass er von den eigenen Leistungen, wenn es um ein Miteinander mit Versicherten geht, selber dann doch nicht viel versteht oder es an Sorgfalt mangelt.

Worum es genau ging, können Sie hier lesen.

Ich denke, wer einen Heil-und Kostenplan vom Zahnarzt beim Versicherer einreicht, beabsichtigt eine zeitnahe Behandlung, denn er ist behandlungsbedürftig und hat meist Schmerzen.

Ist das wirklich so abwegig und nicht zu vermuten?

Immerhin belegt sich dieses vermutete Verhalten als absolut richtig, sieht man das Datum des Heil-Kostenplans und den Behandlungszeitpunkt .

Beim Versicherer scheint das grundsätzlich nicht greifbar zu sein. Unnachvollziehbares leitet dessen Taten.

Betrachtet man die dem Versicherten übermittelte „Erklärung“, zeigt sich, wie wichtig die Erwähnung der Zahnstaffel in Bezug auf die zugesicherte Kostenübernahme gewesen wäre. So, wie die Kostenübernahme formuliert war, ist sie einfach falsch.

Die Zusage wurde gegeben aber ohne jede Erläuterung, Konkretisierung oder Hinweise auf eventuelle Einschränkungen. Transparenz oder „konstruktive Nebelbombe“ zum eigenen Vorteil? Immerhin zahlt der Kunde nun selbst und der Anbieter ist von der Leistung frei – auch nach der Zahnstaffel -, da die Behandlung dann abgeschlossen ist.

Möglicherweise verhält es sich mit dem beworbenen Versicherungsschutz ähnlich! Man wirbt mit Leistung, konkretisiert diese aber schlussendlich nicht.

Conti-1 Continentale Krankenversicherung und vergessene Zahnstaffeln.

Wer möchte solche Post?

 

Fazit:

Der Kunde bat um Rat und eine klare Aussage, kalkulieren zu können – erhalten hat er schöne Worte, die deutungsfähig sind und nicht bindend und im Ergebnis dem Anbieter Kosten sparen lassen. Wozu eine solche Versicherung?

Wer sich versichert sucht klare Formulierung, die es erlauben das bei unerwarteten Kosten im Leistungsfall die Absicherung greift. Wenn es schon bei solch einfachen Sachverhalten zu unklaren Aussagen Irritationen kommt, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob dieser Versicherer eine solche grundsätzliche Aufgabe überhaupt erfüllen kann/will.

Transparenz statt Verklausulierungen, konkrete Aussagen statt „Kann“ im Vertragswerk macht diesen zum Versicherungsschutz oder zur Spendenquittung. Sind wie privat versichert? Sind sie auch Privatpatient, wenn es um Leistung geht? Haben Sie klare Formulierung oder gibt es Deutungsspielraum in ihren gekauften Bestimmungen?

Ein kurzer Überblick mithilfe einer entsprechenden Checkliste kann hier schnell helfen. Diesen finden Sie bei mir im Downloadcenter – weiterführende Unterlagen auch in Form eines Leitfadens zu diesem Thema.

Frank Dietrich Fachmakler

Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.

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