Haftung und Vertrauen

Ein aktueller Fall  zeigt wiederholt auf, wie sorglos Kunden einem Vermittler folgen, der entweder verantwortungslos oder sich selbst überschätzend handelt. Sehr oft ein „guter Bekannter“ oder Freund der Familie. Meist auch, muss es gleich geschehen, gemeint ist die Antragstellung.

Was war passiert? Ein guter Freund der Familie, der „auch einmal Berufsunfähigkeit macht“ schlug der Gattin seines Fußballfreundes eine solche Absicherung vor. Auch wählte er den Versicherer, von dem er meinte, es sei ein sehr guter Anbieter. Eine Beratung fand also nicht wirklich statt. Bei der Antragsaufnahme wurden, wie leider noch immer so oft üblich, die Antragsfragen vorgelesen, nicht Wort für Wort, sondern eher allgemein fragend.

  • Bist du gesund?
  • Warst Du in den letzten 3 Jahren krank oder hast du einen Arztbesuch geplant? Da war doch nichts – richtig?
  • Warst Du in den letzten Jahren im Krankenhaus oder bei Psychotherapeuten?
  • Größe und Gewicht!

Nichts wurde mit „ja“ beantwortet, die anderen Angaben waren im Normalbereich. Es kam, wie es kommen musste, als dann später einen Leistungsantrag im Sinne eine Berufsunfähigkeitsrente gestellt wurde. Man hatte eine Krankschrift vergessen und sich beim Arzt nicht über die Diagnose erkundigt. Der Versicherer trat von der Leistung zurück und in der Presse, gemeint ist das Fernsehen, wurde wieder auf der Branche gehackt. Ist es wirklich die Branche oder doch ehre ein Bruchteil der Vermittler, die verantwortungslos / ahnungslos / dumm agieren?

Grundsätzlich:

  • Obwohl im Gesetz gefordert wird, den Kunden nach seinen Wünschen zu befragen, sollte man ihn erst einmal über die Möglichkeiten informieren, die er hat, ein Risiko abzusichern. Wüsste er schon, worum es geht und was es gibt, wie der Gesetzgeber es wohl anscheinend voraus sagt, bräuchte er keinen Vermittler. Hat der Gesetzgeber/Verbraucherschutz eigentlich eine Sachkundeprüfung bestanden (Entschuldige Sie bitte aber manchmal geht es einfach zu weit)
  • Die Beratung kann niemals ein Preisvergleich oder eine einfache Empfehlung sein. Immer wieder wurde belegt, dass die Versicherer mit den klarsten Bestimmungen, später auch eine Leistung zu bekommen, nicht zu den günstigsten nicht zu den teuersten gehören.
  • Die Auswahl des richtigen Versicherers sollte auch nicht auf den aktuellen Status seiner Tätigkeit allein ausgerichtet sein. Angestellte werden oft zu selbstständigen und andersherum.
  • Was ist im Leistungsfall vom Kunden zu beachten (Obliegenheiten, Fristen Beschränkungen)?
  • Wie ist der Versicherungsfall im Gegensatz zu anderen Anbietern definiert?
  • Wie ist die spätere Nachprüfung definiert, ob noch immer Berufsunfähigkeit besteht oder nicht mehr?
  • Gibt es Verweisungen? Wie sind diese definiert? Ab wann muss der Versicherer nicht mehr zahlen?
  • Gibt es eine Umorganisationen? Wie ist diese definiert und für wen ist sie gültig?
  • Ist die Leistung im Leistungsfalle dynamisiert und bis zu welchem Betrag?

Mindestens

diese Punkte (Auszug) sollten angesprochen und im Vergleich unter verschiedenen Anbieter geprüft werden. Diese Zeit muss sein!

Ist der persönlich richtige Anbieter gefunden, so geht es an die Recherche der Gesundheitsdaten. Die Ärzte haben auf Anfrage, ohne eine Nennung von Gründen, die Patientenakte in Kopie herauszugeben. Lediglich subjektive Eintragungen müssen nicht mitgeliefert werden. Die Kosten liegen bei maximal 0,50 € pro kopierte Seite (BGH Urteil).

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Nun wird analysiert, was der Arzt eingetragen hat und meist wird es eine große Überraschung sein. Stimmen die Daten nicht mit den eigenen Erinnerungen/ Informationen überein, so sollte man das Gespräch mit dem Arzt führen, die Eintragungen zu korrigieren. Jeder Arzt kann eine einmal gestellte Diagnose im Nachhinein korrigieren, wenn sich diese nicht bewahrheitet hat.

Jeder Anbieter formuliert seine Antragsfragen ein wenig anders. Grundsätzlich ist zu unterscheiden in folgende Zeiträume:

  • fünf Jahre zurück (Beispiel: Arztbesuche/Untersuchungen)
  • zehn Jahre zurück(Beispiel: stationäre Aufenthalte/Psychotherapie)
  • unbefristete Frage(HIV/chronische Erkrankungen)

Begriffe wie „Beschwerden“ sind schwer zu greifen. Hier lohnt sich eine Voranfrage, auch anonym oder, wenn der Versicherer nur dann antworten will, wenn er einen Namen hat, in Ausnahmefällen auch mal mit einem anderen Namen, als dem des wirklichen Antragstellers. Nicht schön aber wir leben in Zeiten des Datenschutzes und niemand kann uns sagen, wo diese Daten später noch zu finden sein werden.

Krankheit / Beschwerden

….Die Übergänge zwischen „Gesundheit“ und „Krankheit“ sind fließend. Vieles mag letztlich einfach eine Frage der Sichtweise sein. So hat sich der Begriff Befindlichkeitsstörung für Einschränkungen des leiblichen oder seelischen Wohlbefindens ohne objektivierbaren medizinischen Krankheitswert eingebürgert. Andererseits können als krankhaft definierbare Zustände auch ohne subjektiven Leidensdruck vorliegen…

(Auszug / Quelle. Wikipedia)

Ist der Unterschied klar geworden und kann das ein Vermittler unterscheiden? Klares Nein!

Wird der Antrag normal angenommen, ist das gesetzte Ziel erreicht. Gibt es Leistungsausschlüsse, so kommt es auf die Formulierung an, diese akzeptieren zu können. Umso genauer diese definiert sind aber umso besser. Kommt es zu Zuschlägen, muss man wissen, dass diese gegenüber Zuschlägen in der Privaten Krankenversicherung nicht vom Versicherer gemindert werden müssen (kein Rechtsanspruch).

Vielen Vermittlern geht das viel zu langsam, bis ein Antrag eingereicht policiert wird, wenn man so vorgeht. Gut Ding will Weile haben!

Frank Dietrich Fachmakler

 

 

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