Grundsätzlich

Wer sich versichern will, gemeint ist die Private Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung, hat seine Angaben zur Gesundheit vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Immer wieder finden sich neue Hürden, nun auch Versicherern. Einmal nur mitdenken, wäre hilfreich.

Was war geschehen

dafs Aber die tun doch nichts - Datenschutz

 

Es meldete sich ein Interessent, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. Nach dem üblichen Erstgespräch übermitteln wir Ihm diverse Dokumente, unter anderem auch eine Vollmacht, um bei der Krankenversicherung, hier die Debeka, für ihn die gelisteten Behandlungsdaten beantragen zu können.

Folgender Text befand sich in der Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag ihres Versicherten bitten wir um die gelisteten Behandlungsdaten.

Die Daten werden zur Prüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt. Gerne senden Sie diese dem Versicherten zu.

Viele Grüße aus Potsdam“

Die Antwort

un Aber die tun doch nichts - DatenschutzKönnen die nicht oder wollen die nicht?

Es ist unbestritten, dass wir die Daten gar nicht in die Hand bekommen wollten. Vermutlich hat die Dame nicht genau gelesen, sondern sich auf den Paragrafen 213 VVG gestützt, uns vermutlich für einen Versicherer gehalten, der nachfragen möchte. Unter diesen theoretischen Gegebenheiten wäre es richtig, dass bei einer Nachfrage im Sinne einer Obliegenheitspflichtverletzungsprüfung, sowohl der genaue Zeitraum als auch ICD Code der Erkrankung genannt werden muss. Diese unsachgemäße Datenerhebung ließ mich bereits ein Gerichtsverhandlung gegenüber einem Krankenversicherer gewinnen. Hier aber heißt es lesen und verstehen.

Empfehlung an die Anbieter

Es wäre schon sehr schön, wenn man die Aufforderung/die Bitte auch ordentlich lesen wollen würde. Es tut niemanden weh, kurz zum Telefonhörer zu greifen, um in Erfahrung zu bringen, worum es sich handelt, wenn man sich nicht ganz sicher ist. Immerhin dreht es sich hier um das Wohl des Kunden, der ein Recht auf seine Daten hat. Allein schon die inhaltliche Überprüfung ist ihm als geltendes Recht gegeben. Liebe Debeka, wir sind nicht alle Beamte und können deshalb ein solches Verhalten nicht verstehen:-). würde es euch etwas ausmachen, euch im Sinne eines bei euch versicherten Mandanten auch einmal zu bewegen, wenn er euch dazu direkt auffordert und seine Daten haben möchte?

Frank Dietrich Fachmakler

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt